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SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER

DIESE ENDBENUTZER-SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG WIRD GESCHLOSSEN VON UND ZWISCHEN BIGID INC. EINER GESELLSCHAFT AUS DELAWARE MIT HAUPTGESCHÄFTSSITZ IN 641 AVENUE OF THE AMERICAS, 5TH FLOOR, NEW YORK, NY 10011 ("BIGID") UND DEM IN EINER BESTELLUNG ODER IM ONLINE-REGISTRIERUNGSFORMULAR FÜR DIE BIGID-SOFTWARE UND -DIENSTE ANGEGEBENEN KUNDEN ("KUNDEN"). DURCH ANKLICKEN DER ELEKTRONISCHEN AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG ODER EINER ANDEREN VEREINBARUNG, DIE DIESE BEDINGUNGEN DURCH VERWEIS EINBEZIEHT, ODER DURCH AUSFÜHRUNG EINER BESTELLUNG, DIE AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, ERKLÄRT SICH DER KUNDE DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN DER KUNDE DIE SOFTWARE ÜBER EINEN AUTORISIERTEN BIGID-PARTNER ERWIRBT, BEZEICHNET DER BEGRIFF "BESTELLUNG", WIE HIERIN VERWENDET, DIE ZWISCHEN BIGID UND DEM AUTORISIERTEN PARTNER ZUR NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN ABGESCHLOSSENE BESTELLUNG (JEWEILS EINE "BESTELLUNG"). In jeder Bestellung sind je nach Fall die Software und/oder die Dienstleistungen (einschließlich einer Beschreibung), die für die Abonnementlizenz geltende Menge oder Lizenzmetrik, die lizenzierte Einrichtung und die Abonnementdauer anzugeben. Ein mit dem Kunden verbundenes Unternehmen kann eine Bestellung gemäß dieser Vereinbarung abschließen, und in diesem Fall erklärt sich das verbundene Unternehmen durch den Abschluss der Bestellung damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf diese Bestellung gebunden zu sein, und dieses verbundene Unternehmen wird in Bezug auf diese Bestellung als Kunde betrachtet. Der Kunde oder das mit ihm verbundene Unternehmen, das die Bestellung unterzeichnet, ist für die Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.

  1. Definitionen. Die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die im Folgenden angegebene Bedeutung: "Verbundenes Unternehmen" eines Rechtsträgers ist jeder andere Rechtsträger, der direkt oder indirekt diesen Rechtsträger kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht, solange diese Kontrolle besteht. Der Begriff "Beherrschung" bedeutet den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Wertpapiere eines Unternehmens. "Anwendbares Recht" bezeichnet alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln, Kodizes, Verordnungen, Verfassungen, Verträge, Gewohnheitsrechte, Urteile, Dekrete oder andere Anforderungen oder Regeln von Bundes-, Landes-, Kommunal- oder ausländischen Regierungen oder deren politischen Unterabteilungen oder von Schiedsrichtern, Gerichten oder Tribunalen mit zuständiger Gerichtsbarkeit, die auf die Leistungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschließlich und ohne Einschränkung Datenschutzgesetze. "BigID-Systeme" bezeichnet die informationstechnische Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Datenbanken, elektronischen Systeme und Netzwerke, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von BigID befinden und zur Bereitstellung der Software und/oder anderer Dienstleistungen verwendet werden. "BigID-Eigentum" bezeichnet alle technischen Informationen, Technologien, Inhalte, Dashboards, Bildschirme, Dokument- oder Berichtsvorlagen, Techniken, Ideen, Methoden, Prozesse, Daten, Software, Algorithmen, Schnittstellen, Dienstprogramme, Dokumente, Designs, Benutzeroberflächen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, geistiges Eigentum, Informationen oder Materialien jeglicher Art (unabhängig von der Form), die von BigID vor oder außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung erworben, erstellt, entwickelt oder lizenziert wurden oder werden, sowie alle Verbesserungen, Modifikationen oder andere davon abgeleitete Werke, wann immer sie erstellt werden; und alle geistigen Eigentumsrechte an dem Vorgenannten; und schließt ausdrücklich, ohne Einschränkung, die Software und die Dokumentation und alle damit verbundenen technischen Informationen ein. "Kundendaten" bezeichnet alle Daten, Software, Dokumente, Inhalte, geistiges Eigentum oder Informationen jeglicher Art (unabhängig von ihrer Form), die (i) vom Lizenzierten Unternehmen vor oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags erworben, entwickelt, erstellt oder lizenziert wurden und/oder (ii) in Verbindung mit der autorisierten Nutzung der Software durch den Kunden eingegeben oder ausgegeben wurden, jedoch mit Ausnahme von BigID-Eigentum. "Kundensysteme" bezeichnet jede informationstechnische Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Datenbanken, elektronischen Systeme und Netzwerke, die sich in der Obhut oder unter der Kontrolle des Kunden befinden oder die von einem Drittanbieter oder Cloud-Service-Anbieter im Namen des Kunden für dessen Nutzung verwaltet werden. "Datenschutzgesetze" bezeichnet alle Datenschutzgesetze nach geltendem Recht, die auf die Leistung einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den California Consumer Protection Act ("CCPA"), der Richtlinie 95/46/EG und der Richtlinie 2002/58/EG, jeweils in der geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung, insbesondere durch die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (die "GDPR", und zusammen mit den vorstehenden "EU-Datenschutzgesetze") und alle Datenschutzgesetze, die die GDPR nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wesentlich ändern, ersetzen oder ersetzen. "Dokumentation" bezeichnet die anwendbaren Spezifikationen und die Benutzerdokumentation in Bezug auf die Verwendung der Software sowie alle Schulungsmaterialien, die BigID dem Kunden zur Verfügung stellt. "Freemium-Modell" bezeichnet Software, die auf einer begrenzten Basis lizenziert wird und für die BigID keine Gebühr erhebt. Wo angegeben, sind bestimmte Bedingungen in dieser Vereinbarung für Freemium-Kunden ausgeschlossen. "Geistige Eigentumsrechte" bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums gewährt, beantragt oder anderweitig bestehen, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt. "Lizenzierte Einrichtung" bezeichnet den Kunden und/oder die verbundene(n) Einrichtung(en), die zur Nutzung der Software gemäß einer bestimmten Bestellung berechtigt sind. "Verlust" bezeichnet alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Klagen, Urteile, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren. "Mindestsystemanforderungen" sind die von BigID schriftlich festgelegten Systemanforderungen für die Computersysteme des Kunden. "Persönliche Informationen" sind Informationen, die eine Person identifizieren oder zur Identifizierung einer Person verwendet werden können oder sich auf eine identifizierbare Person beziehen und schließen ausdrücklich "Persönliche Informationen" oder "Persönliche Daten" ein, wie diese Begriffe in den Datenschutzgesetzen definiert sind. "Vertreter" bedeutet in Bezug auf eine Partei, dass diese Partei und die jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren, Berater, Agenten, unabhängigen Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Rechtsberater der mit ihr verbundenen Unternehmen. "Professionelle Dienstleistungen" bedeutet Konfiguration, Schulung, Beratung und/oder andere professionelle Dienstleistungen, wie in einem Auftrag beschrieben. "Dienstleistungen" bedeutet Professional Services und Support, und sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, schließen Dienstleistungen alle Dienstleistungen von Dritten aus. "Software" bedeutet eine ausführbare Version von BigIDs proprietärer Datensoftware und Anwendungen, wie in einer Bestellung genauer beschrieben, zusammen mit allen Updates, die dem Kunden von BigID gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden; und wird in einer Bestellung entweder als "Vor-Ort-Software" oder "SaaS-Software." Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, schließt Software alle Software von Dritten aus, die nicht in die Software eingebettet ist. "Support" bedeutet die in Abschnitt 5.1 (Support) beschriebenen Supportleistungen. Support-Richtlinie" bezeichnet die BigID-Support-Richtlinie, die Sie unter folgender Adresse finden können https://support.bigid.com/. "Produkte Dritter" bezeichnet (i) Softwareprodukte (einschließlich On-Premise-Software und SaaS-Angebote), für die die Rechte des geistigen Eigentums bei einem Dritten liegen oder die von einem Dritten geliefert werden, wobei die Softwarelizenzen von BigID entweder gemäß einer Bestellung oder als Teil eines BigID-App-Marktplatzes weiterverkauft oder vertrieben werden, zusammen mit allen Support-Updates dazu ("Software von Drittanbietern"); (ii) jegliche Unterstützung und/oder professionelle Dienstleistungen, die von einem Dritten für solche Softwareangebote bereitgestellt werden ("Dienstleistungen von Dritten"); und (ii) jede zugehörige Dokumentation. "Update(s)" hat die in der Support-Richtlinie festgelegte Bedeutung. "Benutzer" bezeichnet einzelne Benutzer der Software, die mit Zugangsdaten, Identifikationscodes und/oder Passwörtern zur Nutzung der Software ausgestattet sind.
  2. Lieferung. BigID wird dem Kunden die Software und Updates elektronisch zur Verfügung stellen. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Kopien der On-Premise-Software ausschließlich zu Test-, Disaster-Recovery- oder Archivierungszwecken anfertigen.
  3. Software.

3.1 Software-Abonnement-Lizenz. BigID gewährt dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, begrenzte Abonnementlizenz für die Dauer des Abonnements für die lizenzierte Einheit des Kunden zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der Bestellung während der Bestelldauer. Die Abonnementlizenz unterliegt den Lizenzmetriken (in Bezug auf Volumen, Geräte, lizenzierte Einheit und andere Lizenzmetriken) und anderen Bedingungen, die in der Bestellung festgelegt sind, sowie der Zahlung der entsprechenden Gebühren (falls zutreffend). . Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf die Abonnementlizenz ausschließlich von und/oder zugunsten der in der Bestellung angegebenen Lizenzierten Unternehmen genutzt werden, und der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen der Lizenzierten Unternehmen und ihrer Vertreter in gleichem Maße verantwortlich wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen gemäß dieser Vereinbarung. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, darf das lizenzierte Unternehmen die Software ausschließlich für interne Geschäftszwecke des lizenzierten Unternehmens verwenden. Die Software enthält bestimmte Open-Source-Komponenten. BigID sichert zu und gewährleistet, dass diese Open-Source-Softwarekomponenten keine Lizenz- oder sonstigen Bedingungen enthalten, die es erforderlich machen, dass andere Software oder Dokumentation, die diese Software enthält oder mit ihr verwendet wird, in Form von Quellcode offengelegt oder weitergegeben wird, dass sie für die Erstellung abgeleiteter Werke lizenziert wird oder dass sie kostenlos weitergegeben werden kann.

3.2 SaaS Zugang und Anforderungen. BigID stellt die SaaS-Software auf einer Software-Plattform für den Zugriff und die Nutzung durch den Lizenznehmer des Kunden per Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. BigID wird dem Kunden Benutzer- oder Administrator-IDs und Passwörter zur Verfügung stellen, die der Kunde benötigt, um seinen Vertretern die Berechtigung zum Zugriff und zur Nutzung der SaaS-Software zu erteilen (die "Berechtigten Benutzer"). Der Kunde verpflichtet sich, solche Identifikationscodes und/oder Passwörter vertraulich zu behandeln und den Zugang zu solchen Identifikationscodes und Passwörtern auf seine autorisierten Benutzer zu beschränken. Der Kunde verpflichtet sich, BigID unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Personen Zugang zu diesen Identifikationscodes oder Passwörtern erhalten haben, oder wenn er Kenntnis von einer sonstigen Verletzung der Sicherheit im Zusammenhang mit der SaaS-Software erlangt. BigID behält sich das Recht vor, im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsverletzung, die eine Sicherheitsbedrohung für die SaaS-Plattform von BigID darstellt, das Konto und/oder die Passwörter vorübergehend zu sperren. Der Kunde erklärt sich im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software mit den folgenden Punkten einverstanden: (i) Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der Systeme, Server, Software, Netzwerke und Kommunikationsmittel, die für die Verbindung mit der SaaS-Software und deren Nutzung erforderlich sind, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen oder Systemanforderungen, die in der Bestellung oder der Dokumentation festgelegt sind; (ii) der Kunde ist für die Richtigkeit und Integrität der BigID zur Verfügung gestellten Kundendaten verantwortlich; (iii) der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung der Kundendaten, die in Verbindung mit der SaaS-Software verwendet werden; und (iv) der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen, um BigID das Recht zu gewähren, die Kundendaten in Verbindung mit der SaaS-Software in dem Umfang zu nutzen, der erforderlich ist, um BigID in die Lage zu versetzen, seine Verpflichtungen hierunter zu erfüllen.

3.3 Nutzungsbeschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen. Die Software (und alle Kopien davon) bleiben das ausschließliche Eigentum von BigID. Der Kunde ist nicht berechtigt, und darf es auch keiner anderen Partei gestatten,: (ii) die Software oder die Dokumentation zu modifizieren, zu übersetzen oder anderweitig zu verbessern; (iii) die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Software im Namen oder zum Nutzen Dritter zu verwenden, einschließlich in Verbindung mit Time-Sharing, Service-Büros, Software-as-a-Service oder anderen ähnlichen Diensten; (iv) die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu versuchen, sie neu zu erstellen, oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten oder sich Zugang zu ihm zu verschaffen; (v) Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzvorrichtungen in Bezug auf die Software zu umgehen oder zu verletzen; (vi) Eigentumshinweise oder Symbole oder Seriennummern auf der Software oder der Dokumentation zu entfernen, zu ändern oder zu ergänzen; oder (vii) die Ergebnisse eines Benchmarking oder einer Wettbewerbsanalyse der Software zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben oder die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder -dienstes zu verwenden. Der Kunde beschränkt den Zugriff auf die Software auf die Vertreter des lizenzierten Unternehmens, deren Aufgaben einen solchen Zugriff oder eine solche Nutzung in Verbindung mit der lizenzierten Nutzung erfordern. Der Kunde muss wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Software und die Dokumentation vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

3.4 Evaluierungssoftware und Vorabversionssoftware. Für den Fall, dass sich die Parteien darauf einigen, dass BigID Software zur Verfügung stellt, die als Evaluierungssoftware, Freemium, Vorabversion, "Alpha", "Beta" oder ähnliches gekennzeichnet ist, wird diese Software ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag "wie besehen" und ohne jegliche Garantie, Support oder Serviceverpflichtung zur Verfügung gestellt, aber ansonsten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags.

  1.     Gebühren und Nachverfolgung.

4.1 Gebühren. Die Gebühren, die Rechnungsstellung und die Zahlungsbedingungen werden, soweit zutreffend, in der Bestellung festgelegt, sofern der Kunde über einen autorisierten BigID-Partner kauft, werden die Gebühren, der Rechnungsstellungsplan und die Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner gesondert vereinbart. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist für alle Umsatz-, Dienstleistungs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie alle anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen und die Mitarbeiter von BigID erhoben werden.

4.2 Nachverfolgung und Berichterstattung. Die Nutzung der Software durch den Kunden muss mit den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Lizenzmetriken übereinstimmen. Der Kunde muss die Verfolgungs- und Überwachungsfunktion in der Software nutzen, um zu überprüfen, ob die Nutzung des Kunden mit dem in der Bestellung festgelegten autorisierten Abonnementvolumen übereinstimmt. Wenn der Kunde das autorisierte Abonnementvolumen überschritten hat, muss er BigID oder den autorisierten Partner unverzüglich über diese Überschreitung informieren. Darüber hinaus muss der Kunde auf Anfrage, jedoch nicht mehr als zweimal pro Jahr, einen Bericht auf elektronischem Wege vorlegen, in dem die vom Kunden in diesem Berichtszeitraum genutzten Lizenzmetriken bestätigt werden. Dieser Abschnitt gilt nicht für Evaluierungslizenzen.

  1.     Updates, Support und professionelle Dienstleistungen.

5.1 Updates und Unterstützung. Während der Laufzeit wird BigID dem Kunden alle Updates für die abonnierte Software zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, der Kunde hat die entsprechenden Gebühren für den Erhalt von Support bezahlt. Der Kunde wird alle Updates so schnell wie möglich nach deren Veröffentlichung installieren. Wenn die Bestellung die Bereitstellung von Support durch BigID erfordert, wird dieser Support in Übereinstimmung mit den Bedingungen von BigIDs Support-Richtlinien bereitgestellt. B

5.2 Professionelle Dienstleistungen. Die Parteien können einvernehmlich Professional Services vereinbaren, die von BigID für den Kunden zu den in einer Bestellung festgelegten Bedingungen und Gebühren erbracht werden. Die Support- und Gewährleistungsverpflichtungen von BigID erstrecken sich nicht auf Änderungen an der Software, die als Ergebnis von Professional Services vorgenommen wurden, es sei denn, diese Änderungen sind Teil der allgemein verfügbaren Software.

  1. Leistungs- und Unterstützungsdaten.

6.1 Leistungsdaten. In Verbindung mit der Software, dem Support und/oder den Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, ermächtigt der Kunde BigID, gegebenenfalls bestimmte Betriebs-, Nutzungs- und Leistungsdaten in Bezug auf die Software und die Support-Aktivitäten zu erfassen, einschließlich (i) Diagnose-, Nutzungs-, Leistungs- und zugehörige technische Daten in Bezug auf die Installation der Software durch den Kunden; (ii) Daten in Bezug auf die Container des Kunden (Festplatte, IO, RAM, CPU, Netzwerk), die die Software warten und hosten; (iii) Support-Protokolle des Kunden; und (iv) andere Informationen in Bezug auf die Software, den Support und/oder die Dienstleistungen (zusammenfassend als "Informationen zur Kundennutzung"). Der Kunde ermächtigt BigID, solche Kundennutzungsinformationen (a) über Telemetrie und (b) manuell vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen zu sammeln. Der Kunde darf keine persönlichen Daten in die Supportprotokolle aufnehmen, mit Ausnahme der geschäftlichen Kontaktdaten der Kundenvertreter (z. B. Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer, Berufsbezeichnung). Soweit BigID Kundendaten zur Verfügung gestellt werden, gewährt der Kunde BigID hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung solcher Kundendaten ausschließlich in dem Maße, wie es zur Erfüllung von BigIDs Software-, Dienstleistungs- und Supportverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und zur Verbesserung der Software erforderlich ist und wie in Abschnitt 6.2 dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller Zustimmungen, Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Lizenzen, die erforderlich sind, um BigID die Rechte an den im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Kundendaten zu gewähren.

6.2 Unterstützungsdaten. In dem ständigen Bestreben, die Leistung, Qualität und Unterstützung der Software zu verbessern, sammelt und verwendet BigID bestimmte Metadaten, die aus der Nutzung der Software durch den Kunden abgeleitet werden, um (i) allgemeine, anonyme, statistische und/oder Benchmarking-Daten auf hoher Ebene ("Statistische Daten") und aggregiert mit anderen Kundeninformationen (die "Aggregierte Daten"). Solche aggregierten Daten identifizieren den Kunden, einen Nutzer, ein Kundensystem oder bestimmte Kundendaten nicht und können auch nicht dazu verwendet werden, diese zu identifizieren, offenzulegen oder zu ihnen zurückverfolgt werden. Der Kunde gewährt BigID ein unbefristetes, unwiderrufliches, voll bezahltes, gebührenfreies, weltweites Recht, die statistischen Daten, wie sie in den aggregierten Daten enthalten sind, ausschließlich für BigIDs interne Geschäftszwecke zur Verbesserung, Optimierung und Überwachung der Leistung der Software und der Dienste sowie zur Erstellung von Benchmarking-Daten zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu veröffentlichen und zu verwerten. BigID verkauft oder überträgt die statistischen Daten oder die zusammengefassten Daten nicht an Dritte und wird dies auch nicht tun. Vertreter, die von BigID in Verbindung mit der Bereitstellung von Software und/oder Diensten eingesetzt werden, können Zugang zu solchen statistischen Daten und aggregierten Daten haben.

6.3 Kundendaten-Backups. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßige Backups aller auf den Kundensystemen gespeicherten Kundendaten zu erstellen. BigID ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung aller Kundendaten, die auf BigID-Systemen gespeichert sind, solange sie sich in BigIDs Gewahrsam oder unter BigIDs Kontrolle befinden.

  1. Vertraulichkeit.

7.1 Vertrauliche Informationen. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag kann jede Partei (als "offenlegende Partei") der anderen Partei (als "empfangende Partei") vertrauliche Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium (ob mündlich, schriftlich, elektronisch, visuell oder anderweitig), die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf das Geschäft, den Betrieb, die Finanzen, die Technologien, die Produkte und Dienstleistungen, die Software, die Daten, die Preisgestaltung, das Personal, die Kunden und die Lieferanten einer Partei beziehen, und umfassen ausdrücklich, aber nicht beschränkt auf (i) in Bezug auf den Kunden, die Kundendaten; und (ii) in Bezug auf BigID, das BigID-Eigentum. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, soweit diese Informationen: (a) der empfangenden Partei ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren, bevor diese Informationen von der offenlegenden Partei in Verbindung mit dieser Vereinbarung offengelegt wurden; (b) der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren oder werden, außer durch die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter; (c) von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurde oder wird, der diese Informationen nicht direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde oder wird, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden.

7.2 Schutz von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und das gleiche Maß an Sorgfalt und Diskretion (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt) walten zu lassen, um den unbefugten Zugang zu oder die Offenlegung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verhindern, wie sie es bei ihren eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art tut. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben, außer an ihre Vertreter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages davon Kenntnis haben müssen, und auch dann nur vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsverpflichtung, die mindestens so schützend ist wie die Bestimmungen dieses Vertrages, es sei denn, die empfangende Partei ist in diesem Vertrag oder in einer Bestellung dazu ermächtigt. Die empfangende Partei haftet gegenüber der offenlegenden Partei für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch ihre Vertreter. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies erforderlich ist, um Anordnungen behördlicher Stellen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei (i) die offenlegende Partei im Rahmen des rechtlich Zulässigen in angemessener Weise im Voraus schriftlich benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel zu beantragen, und (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um eine vertrauliche Behandlung für alle auf diese Weise offengelegten vertraulichen Informationen zu erreichen.

7.3 Sicherheitszertifikate und unabhängige Bescheinigungen. Auf Anfrage des Kunden wird BigID dem Kunden jährlich (i) seine jeweils aktuelle Informationssicherheitspolitik und (ii) seinen jeweils aktuellen unabhängigen SSAE16 SOC 2 oder Nachfolge-Attestierungsbericht vorlegen. Diese Berichte und Richtlinien sind vertrauliche Informationen von BigID. Diese Berichte sind für Kunden von Software, die als Evaluierungssoftware, Freemium, Vorabversion, "Alpha", "Beta" oder ähnlich gekennzeichnet ist, nicht verfügbar.

7.4 Sicherheitsverpflichtungen. Zusätzlich zu den hierin dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen wird BigID alle Kundendaten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen aufbewahren, verwenden und verarbeiten. BigID unterhält wirtschaftlich angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Zerstörung, Verlust oder Veränderung von Kundendaten, die sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle von BigID befinden, in Übereinstimmung mit der Informationssicherheitspolitik von BigID, die unter folgender Adresse verfügbar ist https://bigid.com/bigid-security-standards/. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird BigID zu jeder Zeit in Verbindung mit dieser Vereinbarung: (i) ein Informationssicherheitsprogramm aufrechtzuerhalten und durchzusetzen, das administrative, physische und technische Sicherheitsrichtlinien und -verfahren in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten und persönlichen Informationen des Kunden umfasst, die mindestens den handelsüblichen und angemessenen Branchenpraktiken entsprechen; (ii) technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen für die BigID-Systeme, die Kundendaten verarbeiten, vorzusehen, die dazu bestimmt sind, vor versehentlichem, unrechtmäßigem oder unbefugtem Zugriff auf diese Daten oder deren Verwendung oder Zerstörung zu schützen, und ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das den Risiken, die mit der Verarbeitung dieser Daten verbunden sind, und der Art dieser Daten angemessen ist und mindestens den wirtschaftlich angemessenen Branchenpraktiken entspricht; (iii) wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die BigID-Systeme vor "Hackern" und anderen Personen zu schützen, die versuchen könnten, die BigID-Systeme unbefugt zu stören, zu beschädigen, zu verändern oder anderweitig darauf zuzugreifen. Darüber hinaus testet und überwacht BigID die BigID-Systeme regelmäßig auf potenzielle Bereiche, in denen die Sicherheit verletzt werden könnte, und führt regelmäßig Sicherheitstests, einschließlich Penetrationstests, durch. BigID ist nicht verantwortlich für Internetverbindungen außerhalb der BigID-Systeme.

7.5 Datenverarbeitung. Wenn BigID Kundendaten verarbeitet, gelten die Bedingungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung, der unter https://bigid.com/dpa/ gelten für diese Verarbeitung und werden hiermit durch Verweis einbezogen. BigID kann andere Drittunternehmen nutzen und behält sich das Recht vor, diese zu beauftragen, in seinem Namen Hosting- und andere Dienstleistungen in Verbindung mit der SaaS-Software zu erbringen. Kundendaten können in den USA und anderen Ländern in Verbindung mit der Bereitstellung der SaaS-Software verarbeitet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung von Kundendaten in Verbindung mit der SaaS-Software mit geltendem Recht übereinstimmt. BigID hat keine Kontrolle über die Gerichtsbarkeit, aus der die Kundendaten stammen, und weder BigID noch ein dritter Hosting-Provider gilt als "Datenverantwortlicher" nach geltendem Recht in Bezug auf die Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und BigID ist der Kunde der einzige "Datenverantwortliche". BigID befolgt die Datenschutzbestimmungen, die unter https://bigid.com/privacy-notice/ in Bezug auf die Kundendaten.

7.6 Rückmeldung. Alle Ideen, Vorschläge, Anleitungen oder andere Informationen, die der Kunde BigID mitteilt, soweit sie von der Software abgeleitet sind oder sich auf die Software beziehen, werden zusammenfassend als "Rückmeldung." BIGID ist Eigentümer aller Rückmeldungen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran.

  1. Rechte an geistigem Eigentum.

8.1 Eigentum an BigID-Eigentum und Arbeitsprodukten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass im Verhältnis zwischen BigID und dem Kunden BigID alle Rechte, Titel und Interessen am BigID-Eigentum besitzt und behält. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, ist BigID Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Arbeitsprodukten, die als Teil der professionellen Dienstleistungen erstellt wurden. Das Arbeitsergebnis gilt nicht als Auftragsarbeit (wie dieser Begriff in den US-Urheberrechtsgesetzen verwendet wird). BigID gewährt hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht, alle als Teil des Arbeitsergebnisses bereitgestellten Ergebnisse für interne Geschäftszwecke des Kunden ausschließlich in Verbindung mit der autorisierten Nutzung der Software durch die lizenzierte Einheit des Kunden zu verwenden. "Arbeitsprodukt" bezeichnet alle Liefergegenstände, Dokumente, Materialien, Software, Informationen, Berichte, Daten oder andere Arbeitsprodukte jeglicher Art, unabhängig von ihrer Form, die von BigID für den Kunden als Teil der professionellen Dienstleistungen erstellt werden.

8.2 Eigentum an den Kundendaten. BigID erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde im Verhältnis zwischen BigID und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten besitzt, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. BigID ist nicht berechtigt, Kundendaten zu verwenden oder zu kopieren, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

  1. Zusicherungen und Garantien.

9.1 Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass (i) sie über die unternehmerische Befugnis verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung zu erfüllen; und (ii) sie alle anwendbaren Gesetze einhalten wird, soweit sie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Vereinbarung gelten.

9.2 Deaktivierung von Software. BigID sichert zu und gewährleistet, dass es allgemein anerkannte Best Practices der Branche anwendet, einschließlich der Verwendung eines führenden Virenerkennungsprodukts, um zu verhindern, dass die Software in der gelieferten und/oder bereitgestellten Form eine Programmroutine, ein Gerät oder eine andere nicht offengelegte Funktion enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Zeitbombe, Zeitbombe, Virus, Softwaresperre, "Drop-dead"-Vorrichtung, bösartige Logik, Wurm, trojanisches Pferd oder Falltür, die absichtlich entwickelt wurde, um die Nutzung oder den Zugriff des Kunden auf die Software während der Abonnementlaufzeit zu löschen, zu deaktivieren, zu stören oder anderweitig zu verhindern, oder die dazu gedacht ist, den Systemen des Kunden Schaden zuzufügen.

9.3 Eingeschränkte Software-Garantie. Vorbehaltlich der Gewährleistungs- und Supportausschlüsse, die in den Supportrichtlinien dargelegt sind, sichert BigID dem Kunden während der Abonnementlaufzeit (die "Gewährleistungsfrist") zu, dass die Software im Wesentlichen den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen entspricht, wenn sie in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der Bestellung und den Bedingungen dieser Vereinbarung installiert, betrieben und verwendet wird. Um einen gültigen Gewährleistungsanspruch gemäß dieser Ziffer 9.3 geltend zu machen, muss der Kunde BigID innerhalb der Gewährleistungsfrist und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Fehlers schriftlich über die Abweichung informieren. Wenn der Kunde BigID innerhalb der geltenden Gewährleistungs- und Mitteilungsfrist über einen Mangel informiert, wird BigID auf seine Kosten, als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden für diesen Mangel, angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Mangel zu beheben, und wenn BigID den Mangel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Mangel behebt, Der Kunde hat die Möglichkeit, die Frist für die Behebung zu verlängern und den Behebungsprozess zu wiederholen oder die betroffene Bestellung zu kündigen und im Falle einer solchen Kündigung eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Softwaregebühren für den Zeitraum der Bestelldauer nach der Kündigung zu erhalten.

9.4 Eingeschränkte Garantie für professionelle Dienstleistungen. BigID sichert dem Kunden für eine Gewährleistungsfrist von dreißig (30) Tagen ab der Erbringung der jeweiligen Professionellen Dienstleistungen zu, dass die Professionellen Dienstleistungen in einer sorgfältigen und professionellen Art und Weise von angemessen qualifiziertem Personal erbracht werden, das über die für die Erbringung der Professionellen Dienstleistungen erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Schulungen verfügt, und dass dieses Personal die Professionellen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht erbringt. Wenn der Kunde BigID innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist über eine Nichtkonformität der Professionellen Dienstleistungen informiert, wird BigID auf seine Kosten, als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden, angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu korrigieren.

9.5 Nutzung von Diensten Dritter und Haftungsausschluss. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte SaaS-Angebote in Kombination mit einer oder mehreren Cloud-Hosting- und/oder Software-Service-Plattformen betrieben werden können, die von Dritten betrieben werden, bei denen sich der Kunde direkt anmeldet (wie zum Beispiel Salesforce.com) ("Kundenbezogene Dienstleistungen"). Soweit die Software in Kombination mit solchen vom Kunden bezogenen Diensten betrieben wird, ist der Kunde verantwortlich für

BigID die Zugangsdaten zu den vom Kunden bezogenen Diensten zur Verfügung zu stellen und die für die Nutzung erforderlichen Genehmigungen einzuholen. BigID ist nicht verantwortlich für den Betrieb solcher vom Kunden bezogenen Dienste oder der Plattformen, von denen aus sie betrieben werden, noch für die Verfügbarkeit oder den Betrieb von SaaS, soweit die Verfügbarkeit und der Betrieb von der Verfügbarkeit und dem Betrieb solcher vom Kunden bezogenen Dienste abhängt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung der für den Zugang zu diesen Customer Sourced Services erforderlichen Rechte und für die Einhaltung der für diese Customer Sourced Services geltenden Bedingungen. BigID gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die vom Kunden bezogenen Dienste oder deren Produkte, Software, Systeme oder Dienstleistungen ab. Jeder Datenaustausch oder jede andere Interaktion zwischen dem Kunden und dem Anbieter der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen sowie der Kauf eines Produkts, einer Software oder einer Dienstleistung durch den Kunden, die von dem Anbieter der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen angeboten werden, erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen und unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des Anbieters der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen.

9.6 Produkte von Drittanbietern. Sofern in dieser Vereinbarung oder einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten für Produkte von Drittanbietern ausschließlich die Vereinbarungen des jeweiligen Drittanbieters, und BigID gibt keine Zusicherungen oder Garantien und übernimmt keine Verpflichtungen oder Haftung in Bezug auf solche Produkte von Drittanbietern.

9.7 AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DIESER VEREINBARUNG LEHNT BIGID HIERMIT ALLE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN JEGLICHER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER HANDELSÜBLICHEN VERFAHREN, DES HANDELSBRAUCHS ODER DER HANDELSPRAKTIKEN, DER GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON DATEN ODER INFORMATIONSINHALTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. BIGID ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN ODER DASS DIE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT. DIE IN ABSCHNITT 3.4 DARGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR DIE IN DIESEM ABSCHNITT 9 DARGELEGTEN GARANTIEN UND SCHRÄNKEN DIESE EIN.

  1. Entschädigung.

10.1 Entschädigung durch BigID. BigID wird den Kunden und seine Vertreter (jeder, einschließlich des Kunden, ein "Entschädigungsempfänger des Kunden") entschädigen, verteidigen und von allen Verlusten freistellen, die dem Entschädigungsempfänger des Kunden aus einem Anspruch oder einer Klage eines Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens eines Entschädigungsempfängers des Kunden) entstehen, soweit diese Verluste aus der Behauptung resultieren, dass die Software ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt. Die vorstehende Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit sie sich aus oder in Verbindung mit Folgendem ergibt: (i) Open-Source-Komponenten; (ii) Modifizierung der Software durch den Kunden oder einen Dritten; (iii) Nichtimplementierung eines Updates oder Ersatzes der Software, die dem Kunden von BigID zur Verfügung gestellt wurde; (iv) Verwendung der Software in anderer Weise als in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der Bestellung und/oder der Vereinbarung; oder (v) Verwendung der Software in Kombination mit Software, Systemen, Hardware oder Daten des Kunden oder eines Dritten. Sollte die Software ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen, kann BigID nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten(i) das Recht für den Kunden erwirken, die Software weiterhin wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu nutzen; (ii) die Software ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, wobei eine im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität bereitgestellt wird; oder (iii) wenn die oben genannten Abhilfemaßnahmen nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich sind, die betroffene(n) Bestellung(en) in ihrer Gesamtheit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen und dem Kunden eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Softwaregebühren für den Zeitraum der Bestelldauer nach der Kündigung zu gewähren.

10.2 Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält BigID und seine verbundenen Unternehmen sowie jeden seiner und ihrer Vertreter (jeder, einschließlich BigID, ein "BigID-Freistellungsempfänger") von allen Verlusten freistellen, die dem BigID-Freistellungsempfänger in Verbindung mit einem Anspruch oder einer Klage eines Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens eines BigID-Freistellungsempfängers) entstanden sind, soweit diese Verluste aus dem Anspruch eines Dritten resultieren, dass die Kundendaten ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Datenschutz oder zur Privatsphäre.

10.3 Entschädigungsverfahren. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Handlung, für die sie eine Entschädigung beantragt. Die Partei, die eine Entschädigung beantragt (der "Entschädigungsempfänger"), wird mit der anderen Partei (dem "Entschädigungsverpflichteten") auf deren alleinige Kosten und Aufwendungen zusammenarbeiten. Der Entschädigungsverpflichtete hat die alleinige Befugnis und Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Verfahrens auf seine alleinigen Kosten und Ausgaben. Der Entschädigungsempfänger kann auf eigene Kosten und mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten.

10.4 Einziger Rechtsbehelf und Beschränkungen. . DIESER ABSCHNITT 10 LEGT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGE HAFTUNG VON BIGID FÜR JEGLICHE BEHAUPTUNGEN FEST, DASS DIE SOFTWARE UND/ODER DIE DOKUMENTATION GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZEN, MISSBRAUCHEN ODER ANDERWEITIG VERLETZEN. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG GELTEN DIE SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN IN ABSCHNITT 10.1 NICHT FÜR KUNDEN, DIE SOFTWARE LIZENZIERT HABEN, DIE ALS EVALUIERUNGSSOFTWARE, FREEMIUM, PRE-RELEASE, "ALPHA", "BETA" ODER ÄHNLICHES GEKENNZEICHNET IST.

  1. Beschränkung der Haftung.

11.1 AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN. SOFERN IN ABSCHNITT 11.3 NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER SOFTWARE, GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUSTE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS ODER DES RUFS, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, ERHÖHTE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, JEWEILS UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG UND ANDERE SCHÄDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN IST BIGID IN KEINEM FALL FÜR DIE KOSTEN VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN HAFTBAR.

11.2 DECKELUNG DER HAFTUNG IN GELD. SOFERN IN ABSCHNITT 11.3 NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER PARTEIEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, IN KEINEM FALL DIE GESAMTSUMME DER JÄHRLICHEN GEBÜHREN, DIE IM RAHMEN DER JEWEILIGEN BESTELLUNG WÄHREND DER ZU DIESEM ZEITPUNKT GÜLTIGEN JAHRESABONNEMENT-LAUFZEIT GEZAHLT WURDEN, IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG. DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

11.3 Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen. Die Ausschlüsse und Beschränkungen in diesem Abschnitt 11 gelten nicht für die Haftung, die sich ergibt aus (i) der Verletzung der Vertraulichkeit durch eine der Parteien (Abschnitt 7); (ii) den Verpflichtungen einer der Parteien gemäß Abschnitt 10 (Schadloshaltung); (iii) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer der Parteien; (iv) den Rechten einer Partei wegen Verletzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum; oder (v) der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen schränkt die Rechte oder Rechtsmittel einer Partei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum ein. Ungeachtet des Vorstehenden und unabhängig von der Haftungstheorie übersteigt die Gesamthaftung von BigID für seine Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz, Datenschutz, personenbezogene Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung, damit verbundener Datenschutzvereinbarungen, Datenschutzgesetze, Datenschutz- und/oder Sicherheitsbedingungen, -vereinbarungen und/oder -anforderungen, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Vertraulichkeits- und Entschädigungsverpflichtungen und/oder diesbezüglicher Ansprüche wegen Rechtsverstößen, nicht den höheren Betrag von $400.000 oder das Zweifache (2) der Summe der Jahresgebühren, die im Rahmen der geltenden Bestellung während der aktuellsten jährlichen Abonnementlaufzeit gezahlt wurden, die dann in Kraft ist. DIE BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 11.3, SOWEIT SIE DIE HAFTUNG VON BIGID GEGENÜBER DEM KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 11.1 ODER 11.2 ANWENDEN ODER ERWEITERN, GILTEN NICHT FÜR DEN KUNDEN, DER SOFTWARE LIZENZIERT HAT, DIE ALS EVALUATIONS-SOFTWARE, FREEMIUM, PRE-RELEASE, "ALPHA", "BETA" ODER ÄHNLICH gekennzeichnet ist. DIE IN ABSCHNITT 11.3 DARGELEGTEN AUSNAHMEN GELTEN WEITERHIN IN VOLLEM UMFANG FÜR FREEMIUM-, PRE-RELEASE-, "ALPHA"-, "BETA"- ODER ÄHNLICHE KUNDEN IN BEZUG AUF IHRE HAFTUNG GEGENÜBER BIGID.

  1. Laufzeit und Beendigung.

12.1 Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach vorheriger schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein Auftrag in Kraft ist.

12.2 Laufzeit und Beendigung der Bestellung. Jeder Auftrag gilt für die im Auftrag angegebene Dauer, es sei denn, er wird gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 12 früher gekündigt. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, kann ein Auftrag (ganz, aber nicht teilweise) von einer Partei nur dann gekündigt werden, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Auftrag oder gegen diese Vereinbarung, soweit sie sich auf diesen Auftrag bezieht, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß durch die nicht verletzende Partei behebt.

12.3 Auswirkung der Beendigung oder des Ablaufs. Bei Ablauf oder früherer Beendigung einer Bestellung: (i) enden alle dem Kunden im Rahmen einer solchen Bestellung gewährten Software-Abonnementrechte sofort, und der Kunde stellt unverzüglich jegliche Nutzung der Software ein; (ii) wird BigID auf Anfrage alle Kundendaten innerhalb der in der Bestellung angegebenen Fristen vernichten, vorausgesetzt, dass es BigID gestattet ist, Kundendaten in dem Umfang aufzubewahren, der durch geltendes Recht und/oder in Übereinstimmung mit der Aufzeichnungspflicht von BigID im Rahmen der üblichen Branchenpraktiken erforderlich ist, und dass BigID eine solche Vernichtung auf Anfrage bestätigt (iii) innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, wird der Kunde die Software, die Dokumentation und die vertraulichen Informationen von BigID an BigID übergeben oder auf schriftliche Aufforderung von BigID vernichten und dauerhaft von allen Geräten und Systemen löschen und BigID auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass er die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat; und (iv) außer im Falle der Kündigung der Bestellung durch den Kunden aufgrund einer nicht behobenen wesentlichen Vertragsverletzung durch BigID und sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, werden alle gemäß der gekündigten Bestellung zu zahlenden Beträge sofort fällig und zahlbar. Alle Rechte, Verpflichtungen oder Bestimmungen aus dieser Vereinbarung, die vor der Kündigung entstanden sind oder die ihrer Natur nach die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern sollten, überdauern ein solches Auslaufen oder eine solche Kündigung.

  1.   Sonstiges.

13.1 Höhere Gewalt. In keinem Fall ist eine der Parteien gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich oder gilt als vertragsbrüchig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrages (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen (ein "Ereignis höherer Gewalt"), einschließlich höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben oder Explosionen, Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft sind, Erlass von geltendem Recht, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Strom- oder Telekommunikationsausfälle. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt im Wesentlichen ununterbrochen für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder länger andauert.

13.2 Markenzeichen und öffentliche Bekanntmachungen. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Ankündigungen, Erklärungen, Pressemitteilungen oder andere Werbemaßnahmen in Bezug auf diese Vereinbarung herausgeben oder die Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos oder Domainnamen der anderen Partei verwenden.

13.3 Abtretung und Unterauftragnehmer. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, darf keine der Parteien diese Vereinbarung oder einen Auftrag oder ihre Rechte oder Verpflichtungen hieraus (ganz oder teilweise) abtreten, übertragen oder delegieren, es sei denn, die andere Partei hat dem vorher schriftlich zugestimmt; jedoch mit der Maßgabe, dass jede Partei diese Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei ganz (aber nicht teilweise) an einen Rechtsnachfolger des Geschäfts der betreffenden Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, dem Verkauf von im Wesentlichen allen Vermögenswerten, einem Kontrollwechsel oder kraft Gesetzes oder an ein verbundenes Unternehmen abtreten kann, vorausgesetzt, dass (i) der Rechtsnachfolger sich bereit erklärt, die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu übernehmen; (ii) die Abtretung den Umfang der im Rahmen eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Auftrags auszuführenden Arbeiten nicht ändert und die Nutzung der Software auf die Geschäfte des lizenzierten Kundenunternehmens (wie im Auftrag angegeben) beschränkt ist, wie sie vor der Abtretung bestanden; und (iii) wenn der Kunde der Abtreter ist, der Abtretungsempfänger kein Konkurrent von BigID ist. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für die zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei bindend. BigID kann seine Tochtergesellschaften und/oder Subunternehmer in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen einsetzen, vorausgesetzt, dass BigID für die Handlungen und Unterlassungen seiner Tochtergesellschaften und/oder Subunternehmer in gleichem Maße verantwortlich ist, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich sein würde. BigID führt eine aktuelle Liste seiner Unterauftragnehmer, die unter dem folgenden BigID-Weblink veröffentlicht wird:  https://bigid.com/sub-processors/. BigID stellt eine automatische elektronische Benachrichtigung über Aktualisierungen der Liste zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, gegen jede Änderung der Liste Einspruch zu erheben, indem er BigID innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung über eine solche Änderung schriftlich benachrichtigt, mit der Begründung, dass der Unterauftragnehmer nicht angemessen in der Lage ist, die geltenden Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Wenn die Parteien den Einwand des Kunden nicht durch gutgläubige Bemühungen ausräumen können, hat der Kunde das Recht, den betroffenen Auftrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Jede angebliche Abtretung, Delegation oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.

13.4 Beziehung zwischen den Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht, und keine Partei ist befugt, für die andere Partei einen Vertrag abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

13.5 Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, überträgt einer anderen Partei ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Vereinbarung.

13.6 Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde wird die Software nicht selbst exportieren, reexportieren oder direkt oder indirekt an ein Land, eine Gerichtsbarkeit oder eine Partei freigeben, die: (a) nach geltendem Recht verboten ist; oder (b) ohne vorher alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen).

13.7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Anwaltsgebühren. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten eingeleitet, die für New York County, New York, zuständig sind, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen Klagen oder Verfahren. Die Partei, die in einem endgültigen Urteil, das sich aus einem Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Rechte einer Partei aus diesem Vertrag ergibt, obsiegt, erhält die ihr in diesem Verfahren entstandenen angemessenen Anwaltskosten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen. Der Uniform Computer Information Transactions Act ("UCITA") findet auf dieses Abkommen keine Anwendung, unabhängig davon, wann und wie es nach dem geltenden staatlichen Recht angenommen, erlassen und weiter geändert wird.

13.8 Billige Rechtsbehelfe. Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung einer ihrer Lizenz-, Vertraulichkeits- oder geistigen Eigentumsverpflichtungen der anderen Partei einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen würde, für den ein finanzieller Schadenersatz keine angemessene Abhilfe wäre, und dass die andere Partei im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung berechtigt ist, einen angemessenen Rechtsbehelf zu beantragen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer spezifischen Erfüllung und jedes anderen Rechtsbehelfs, der von einem zuständigen Gericht zur Verfügung gestellt werden kann, ohne dass eine Kaution oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss oder ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder dass ein finanzieller Schadenersatz keine angemessene Abhilfe darstellt. Diese Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich.

13.9 Benachrichtigungen. Alle rechtlichen Mitteilungen in Bezug auf Vertragsverletzungen, Kündigungen oder Rechtsansprüche müssen schriftlich erfolgen und durch persönliche Übergabe oder durch einen international anerkannten Nachtzustelldienst zugestellt werden und gelten am Tag der Übergabe als zugestellt, wenn sie persönlich zugestellt werden, oder einen (1) Werktag nach der Hinterlegung bei Zustellung am nächsten Tag mit einem Nachtzustelldienst. Alle anderen Mitteilungen können auf demselben Weg wie die gesetzlichen Mitteilungen oder per E-Mail zugestellt werden und gelten, wenn sie per E-Mail versandt werden, mit der Übermittlung als zugestellt. Rechtliche Mitteilungen werden an die zu Beginn der Vereinbarung angegebenen Adressen gesandt.

13.10 Trennbarkeit. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Vereinbarung in vollem Umfang wirksam und die Parteien sind an Verpflichtungen gebunden, die der Wirkung der für ungültig oder nicht durchsetzbar befundenen Bestimmung so nahe wie möglich kommen, ohne selbst ungültig oder nicht durchsetzbar zu sein.

13.11 Gesamte Vereinbarung; Verzicht & Änderung und Sonstiges. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen beigefügten Anlagen und allen anderen Dokumenten, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wurden, stellt die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software und der Dienstleistungen durch den Kunden und alle damit verbundenen Transaktionen, unabhängig davon, ob die Abonnementrechte direkt oder indirekt über einen autorisierten Partner von BigID erworben werden (einschließlich und ohne Einschränkung Folgekäufe oder Verlängerungen), und gilt für alle Bestellungen und Kaufformen, unabhängig davon, ob sie durch elektronische Übertragungen oder auf andere Weise übermittelt werden, sofern nicht beide Parteien schriftlich etwas anderes vereinbaren. Sofern der Auftrag diese Vereinbarung nicht ausdrücklich ändert und sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, haben die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen im Auftrag. Jegliche Verzichtserklärung, Ergänzung oder Änderung von Rechten oder Rechtsmitteln, die sich ganz oder teilweise aus diesem Vertrag ergeben, oder zusätzliche oder abweichende Bedingungen in Bestellungen, Bestätigungen oder anderen Dokumenten als dem Auftrag sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart wurden.

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