SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER
DIESER ENDBENUTZER-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG (DER „VERTRAG“) WIRD ZWISCHEN BIGID INC., EINEM DELAWARE-UNTERNEHMEN MIT DER ADRESSE 379 WEST BROADWAY, FL 2, NEW YORK, NY 10012 („BIGID“) UND DEM IN EINER BESTELLUNG (UNTEN DEFINIERT) ODER EINEM ONLINE-REGISTRIERUNGSFORMULAR ANGEGEBENEN KUNDEN („KUNDE“) GESCHLOSSEN, IN DEM SICH DER KUNDE AN DIE SOFTWARE UND/ODER DIENSTE VON BIGID ANGEGEBEN HAT. DURCH ELEKTRONISCHES ANNAHME DIESES VERTRAGS ODER ANDERER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE DURCH VERWEIS AUF DIESEN VERTRAG ENTHALTEN SIND, ODER DURCH AUSFÜHREN EINER BESTELLUNG, DIE AUF DIESEN VERTRAG VERWEIST, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN HIERIN GEBUNDENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
1. Definitionen.
1,1 ZollBeratungsleistungen„“ bedeutet Konfigurationsunterstützung, Schulung und/oder Anleitung zu bewährten Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Verwendung der Software, wie in einer vereinbarten Bestellung, einem Aufgabenorganisationsplan (TOP) oder einer Leistungsbeschreibung (SOW) beschrieben.
1,2 ZollPartnerprogramm„“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei dieser Vereinbarung kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, solange diese Kontrolle besteht. Der Begriff „Kontrolle“ bedeutet den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Wertpapiere eines Unternehmens.
1,3 ZollGeltendes Recht„“ bezeichnet alle Statuten, Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Regeln, Kodizes, Anordnungen, Verfassungen, Verträge, Urteile oder Regeln staatlicher Stellen, die Gesetzeskraft besitzen und für die jeweiligen Verpflichtungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
1,4 ZollBigID-Eigenschaft„“ bezeichnet jegliche Technologie, Inhalte, Dashboards, Bildschirme, Dokument- oder Berichtsvorlagen, Techniken, Ideen, Methoden, Prozesse, Daten, Software, Algorithmen, Schnittstellen, Dienstprogramme, Designs, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder geistiges Eigentum, das von BigID erworben, erstellt, entwickelt oder lizenziert wurde oder wird, sowie jegliche Verbesserungen, Rückmeldungen, Modifikationen oder andere abgeleitete Werke davon; und alle geistigen Eigentumsrechte am Vorgenannten; und umfasst ohne Einschränkung vertrauliche Informationen von BigID, die Software und die Dokumentation.
1,5 ZollBigID-Systeme„“ bezeichnet die Informationstechnologie-Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Datenbanken, elektronischen Systeme und Netzwerke, die BigID gehören oder von BigID kontrolliert werden und zur Bereitstellung der Software und/oder Dienste verwendet werden.
1,6 ZollKundendaten„“ bezeichnet Daten, Dokumente, Inhalte, geistiges Eigentum oder Informationen jeglicher Art, die vom Kunden oder in dessen Namen in die Software eingegeben werden oder aus der Nutzung der Software durch den Kunden resultieren.
1,7 ZollKundensysteme“ bezeichnet jegliche Informationstechnologie-Infrastruktur, einschließlich aller Computer, Software, Datenbanken, elektronischen Systeme und Netzwerke, die sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Kunden befinden oder von einem Drittanbieter oder Cloud-Dienstanbieter im Namen des Kunden für die Nutzung durch den Kunden verwaltet werden.
1,8 ZollDokumentation„“ bezeichnet die geltende Benutzerdokumentation in Bezug auf die Nutzung der Software, die dem Kunden von BigID bereitgestellt wird.
1,9 ZollGehostete Software„“ bezeichnet BigID-Software, die dem Kunden und seinen autorisierten Vertretern auf Anfrage über das Internet zum Zugriff und zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
1,10“Geistige Eigentumsrechte„“ bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die gewährt oder beantragt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum und alle ähnlichen Rechte oder Schutzformen in allen Teilen der Welt.
1,11“Verlust„“ bedeutet Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Klagen, Urteile, Zinsen, Entschädigungen, Strafen oder Bußgelder, einschließlich angemessener Anwaltskosten.
1,12 ZollBefehl„“ bezeichnet einen schriftlichen Verkaufsauftrag in einer einvernehmlich vereinbarten Form, der von beiden Parteien unterzeichnet ist oder der von BigID bereitgestellt und in einer Kundenbestellung mit einer Bestellnummer referenziert wird; vorausgesetzt, dass sich der Begriff „Bestellung“ auf die zwischen BigID und diesem Wiederverkäufer geschlossene Bestellung bezieht, wenn die Software oder Dienste über einen autorisierten BigID-Wiederverkäufer erworben werden.
1,13 ZollPersönliche Informationen„“ sind Informationen, die eine Person identifizieren oder zur Identifizierung verwendet werden können oder sich auf eine identifizierbare Person beziehen, einschließlich „personenbezogener Informationen“ oder „personenbezogener Daten“ im Sinne des geltenden Rechts. Mit „personenbezogenen Informationen“ sind keine verschlüsselten Metadaten gemeint.
1,14 ZollVertreter„“ bedeutet in Bezug auf eine Partei diese Partei und ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren, Berater, Vertreter, unabhängigen Auftragnehmer, Subunternehmer, Rechts-, Finanz- und Buchhaltungsberater.
1,15 ZollDienstleistungen„“ bezeichnet Beratungsleistungen und Supportleistungen von BigID und seinen verbundenen Unternehmen. Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, schließen die Leistungen sämtliche Leistungen Dritter aus.
1,16 ZollSoftware„“ bezeichnet die Software, Dienstprogramme, Konnektoren und/oder Anwendungen von BigID, wie in einer Bestellung beschrieben, zusammen mit allen von BigID dem Kunden zur Verfügung gestellten Updates. Software wird in einer Bestellung entweder als „On-Premise (selbstverwaltete) Software“ oder „gehostete (Cloud) Software“ angegeben. Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, schließt die Software jegliche Drittanbietersoftware aus, die nicht in die Software eingebettet ist.
1,17 ZollAbonnementlaufzeit„“ bezeichnet die Laufzeit der Software-Abonnementlizenz, wie in einer entsprechenden Bestellung angegeben.
1,18 ZollUnterstützungspolitik„“ bezeichnet die BigID-Supportrichtlinie, die diesem Dokument als Anlage A beigefügt ist und ohne Anpassung für jeden BigID-Kunden gilt.
1,19 ZollProdukte von Drittanbietern„“ bezeichnet (i) Softwareprodukte, die Eigentum eines Dritten sind oder von einem Dritten geliefert werden und die von BigID entweder gemäß einer Bestellung weiterverkauft werden („Software Dritter“); (ii) jeglichen Support und/oder professionelle Dienstleistungen, die von einem Dritten erbracht werden („Dienstleistungen Dritter“); und (ii) jegliche zugehörige Dokumentation Dritter.
1,20 ZollAufgabenorganisationsplan" oder "SPITZE" oder "Leistungsbeschreibung" oder "SAU„“ bezeichnet ein gemeinsam vereinbartes Dokument, das die Beratungsdienste beschreibt.
2. Bestellungen.
2.1 Bestellvorgang. Die Parteien können vereinbaren, eine oder mehrere Bestellungen für eine Abonnementlizenz für die Software und Dienste abzuschließen. Eine Bestellung enthält: (i) eine Beschreibung der Software und Dienste; (ii) die anwendbaren Mengen und/oder andere Lizenzparameter; (iii) die Rechtsform des Kunden und Rechnungsinformationen; (iv) die Zahlungsbedingungen; und (v) die Gebühren. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind automatisch Bestandteil jeder Bestellung und gelten unabhängig davon, ob der Kunde direkt bei BigID oder über einen autorisierten BigID-Händler kauft. Kauft der Kunde über einen autorisierten BigID-Händler, schließt BigID eine Bestellung mit diesem Händler ab, und der Kunde bezahlt den Händler für die Software und Dienste gemäß einem separaten Bestelldokument, das zwischen dem Kunden und dem Händler geschlossen wird.
2.2 Bestellungen von Partnern. Partnerunternehmen des Kunden können gemäß dieser Vereinbarung Bestellungen abschließen. Mit der Bestellung gilt das Partnerunternehmen als Kunde und erklärt sich mit der Bestellung als Vertragspartei einverstanden.
3. Softwarelizenz; Support; Dienste.
3.1 On-Premise-Software (selbstverwaltet). Bei On-Premise-Lizenzen stellt BigID dem Kunden eine ausführbare Kopie der Software elektronisch zur Installation auf seinen Systemen zur Verfügung. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Kopien der On-Premise-Software erstellen, soweit dies für den Produktionseinsatz, Tests, die Notfallwiederherstellung oder Archivierung erforderlich ist. Der Kunde ist für die Bereitstellung der erforderlichen Hard- und Software gemäß der Dokumentation für On-Premise-Software verantwortlich.
3.2 Gehostete (Cloud-)Software. Bei Kauf durch den Kunden stellt BigID die gehostete Software auf einer Softwareplattform für den Fernzugriff und die Nutzung über das Internet bereit. BigID stellt dem Kunden Benutzer- oder Administrator-IDs und Passwörter für den Zugriff und die Nutzung der gehosteten Software durch den Kunden und seine autorisierten Vertreter zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, alle Identifikationscodes und/oder Passwörter vertraulich zu behandeln und den Zugriff auf diese Codes oder Passwörter auf seine autorisierten Vertreter zu beschränken. Der Kunde verpflichtet sich, BigID unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass Unbefugte Zugriff auf diese Identifikationscodes oder Passwörter erlangt haben, seine Konten unbefugt genutzt wurden oder wenn ihm eine andere Sicherheitsverletzung im Zusammenhang mit der gehosteten Software bekannt wird. BigID behält sich das Recht vor, das Konto und/oder die Passwörter im Falle einer tatsächlichen oder wahrscheinlichen Sicherheitsverletzung, die eine Sicherheitsbedrohung für die gehostete Softwareplattform von BigID darstellt, vorübergehend zu sperren. Der Kunde ist verantwortlich für (i) die Bereitstellung der Systeme, Server, Software, Netzwerke und Kommunikationsmittel, die für die Verbindung mit der Software und deren Nutzung gemäß der Dokumentation erforderlich sind; (ii) die Richtigkeit und Integrität der BigID zur Verfügung gestellten Kundendaten; (iii) die Sicherung der Kundendaten in Kundensystemen; und (iv) das Einholen aller erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und/oder Genehmigungen, um BigID das Recht zu erteilen, die Kundendaten in Kombination mit der Software und den Diensten in dem Umfang zu verwenden, der erforderlich ist, damit BigID seinen Verpflichtungen hierunter nachkommen kann.
3.3 Softwarelizenz. Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren gewährt BigID dem Kunden eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, beschränkte Abonnementlizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation gemäß der Dokumentation und der Bestellung. Die Abonnementlizenz ist zudem auf die Lizenzparameter (z. B. Anzahl der Datenquellen, verbundenes Datenvolumen, benannte Kundeneinheit, sonstige Lizenzmetriken) und alle weiteren in der Bestellung vereinbarten Beschränkungen beschränkt. Die Software und Dokumentation dürfen ausschließlich vom Kunden und zu dessen Nutzen für dessen interne Geschäftszwecke genutzt werden. Der Kunde haftet für seine Vertreter in gleichem Umfang wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen.
3.4 Lizenz- und Nutzungsbeschränkungen. Die Software bleibt ausschließliches Eigentum von BigID. Der Kunde darf Folgendes nicht tun und auch keinen Dritten gestatten: (i) die Software weder ganz noch teilweise zu kopieren, außer wie hierin ausdrücklich in Bezug auf On-Premise-Software angegeben; (ii) die Software oder Dokumentation zu verändern, zu übersetzen oder anderweitig abgeleitete Werke oder Verbesserungen daran zu erstellen; (iii) die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Software im Namen oder zugunsten Dritter zu nutzen, einschließlich im Rahmen von Time-Sharing, Servicebüros, Software as a Service oder ähnlichen Diensten; (iv) die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu versuchen, sie neu zu erstellen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software abzuleiten oder Zugriff darauf zu erlangen; (v) Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmechanismen in Bezug auf die Software zu umgehen oder zu verletzen; (vi) Eigentumshinweise in der Software oder Dokumentation zu entfernen, zu verändern oder zu ergänzen; (vii) die Ergebnisse von Benchmarking- oder Wettbewerbsanalysen der Software zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen oder (viii) die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder -dienstes zu verwenden. Der Kunde ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Software und die Dokumentation vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
3.5 Vorabversion von Software. Wenn BigID dem Kunden Software oder Dienste zur Verfügung stellt, die als Evaluierungssoftware, Vorabversion, Early Access, „Alpha“, „Beta“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, werden diese Software und Dienste ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung „wie besehen“ und ohne jegliche Garantie, Support- oder Serviceverpflichtung oder Haftung jeglicher Art bereitgestellt, ansonsten jedoch gemäß und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung.
3.6 Support. BigID stellt dem Kunden Supportleistungen gemäß der Supportrichtlinie von BigID („Support“) zur Verfügung.
3.7 Beratungsleistungen. Die Parteien können in einer Bestellung, einem TOP oder einem SOW einvernehmlich vereinbaren, dass BigID dem Kunden Beratungsleistungen erbringt. Die Gebühren für die Beratungsleistungen sind in der Bestellung aufgeführt.
4. Leistungs- und Supportdaten.
4.1 Leistungsdaten. Im Zusammenhang mit der im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Software und/oder Services ermächtigt der Kunde BigID, bestimmte Betriebs-, Nutzungs- und Leistungsdaten ausschließlich für interne Zwecke im Zusammenhang mit der Software und/oder den Services zu erfassen, darunter (i) Diagnose-, Nutzungs-, Leistungs- und damit verbundene technische Daten; (ii) Daten zu den Containern des Kunden (Festplatte, IO, RAM, CPU, Netzwerk), die die Software warten und hosten; (iii) Kundensupport-Protokolle; und (iv) weitere Informationen im Zusammenhang mit der Software und/oder den Services (zusammen „Kundennutzungsdaten“). Der Kunde ermächtigt BigID, solche Kundennutzungsdaten (a) per Telemetrie zu erfassen; und (b) vom Kunden manuell bereitgestellte Daten ausschließlich für interne Zwecke von BigID zu erfassen. Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten in die Support-Protokolle aufnehmen, mit Ausnahme der geschäftlichen Kontaktdaten seiner Vertreter (z. B. Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer, Berufsbezeichnung). Soweit Kundendaten BigID zur Verfügung gestellt werden, darf BigID diese Kundendaten ausschließlich für interne Zwecke verwenden, soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen von BigID gemäß diesem Vertrag und zur Verbesserung der Software erforderlich ist.
4.2 Supportdaten. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung von Leistung, Qualität und Support der Software erhebt und verwendet BigID bestimmte Metadaten aus der Kundennutzung der Software, um generische, anonyme, statistische und/oder Benchmarking-Daten („Statistische Daten“) zu erstellen und diese mit anderen Kundeninformationen zu aggregieren („Aggregierte Daten“). Diese aggregierten Daten identifizieren weder den Kunden, noch Kundensysteme oder spezifische Kundendaten und können auch nicht zur Identifizierung verwendet werden. Der Kunde gewährt BigID ein unbefristetes, vollständig bezahltes, gebührenfreies und weltweites Recht zur Nutzung der in den Aggregierten Daten enthaltenen statistischen Daten ausschließlich zur Verbesserung, Optimierung und Überwachung der Leistung der Software und Dienste.
4.3 Sicherungen von Kundendaten. BigID ist dafür verantwortlich, regelmäßige Sicherungen aller auf BigID-Systemen gespeicherten Kundendaten (sofern vorhanden) zu erstellen, während diese sich in der Obhut oder unter der Kontrolle von BigID befinden.
5. Gebühren und Zahlung.
5.1 Gebühren. Der Kunde zahlt BigID die in der Bestellung angegebenen Software- und Servicegebühren.
5.2 Zahlung. Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, zahlt der Kunde alle Rechnungen in US-Dollar innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. Leistet der Kunde eine Zahlung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mahnung, ist BigID berechtigt, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 1% pro Monat oder, falls niedriger, den höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatz zu berechnen. Alle Inkassokosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) trägt der Kunde.
5.3 Steuern. Die vom Kunden gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich exklusive Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist für alle Umsatz-, Dienstleistungs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie alle anderen ähnlichen Steuern, Zölle und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Einkommen von BigID erhoben werden.
5.4 Lizenzanpassung. Die Nutzung der Software durch den Kunden muss den Lizenzbestimmungen (z. B. Anzahl der Datenquellen oder verbundenes Datenvolumen) der jeweiligen Bestellung entsprechen. Der Kunde überwacht die Volumennutzungsfunktion der Software, um sicherzustellen, dass die Nutzung den Lizenzbestimmungen der Bestellung entspricht. Der Kunde benachrichtigt BigID umgehend, wenn die Lizenzbestimmungen überschritten werden. Auf Anfrage, jedoch höchstens zweimal jährlich, stellt der Kunde BigID einen Bericht mit der Bestätigung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen während des Berichtszeitraums zur Verfügung. Der Kunde zahlt alle in der Bestellung angegebenen Mehrgebühren oder, falls nicht in der Bestellung angegeben, die jeweils aktuellen Gebühren für die Nutzung, die die Lizenzbestimmungen überschreitet.
5.5 Überprüfung der Lizenznutzung. BigID (einschließlich der entsprechenden Vertreter) kann auf begründeten Antrag die Nutzung der Software durch den Kunden während der Abonnementlaufzeit überprüfen. Die Überprüfung erfolgt während der regulären Geschäftszeiten und höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten. Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen, Systeme, Informationen und Mitarbeiter zur Verfügung und leistet angemessene Kooperation. Der Kunde hat BigID für jede Nutzung zu entschädigen, die die Lizenzmaße überschreitet. Ergibt die Überprüfung eine Nutzung, die 5% der Lizenzmaße des Kunden überschreitet, hat der Kunde BigID die angemessenen Kosten für die Durchführung der Überprüfung zu erstatten.
6. Vertraulichkeit.
6.1 Vertrauliche Informationen. Im Rahmen dieser Vereinbarung darf jede Partei (die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) vertrauliche Informationen offenlegen oder zugänglich machen. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, ob mündlich, schriftlich, elektronisch, visuell usw., die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts ihrer Art und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Geschäft, Betrieb, Finanzen, Technologien, Produkte und Dienstleistungen, Software, Daten, Preise, Personal, Kunden und Lieferanten einer Partei und umfasst, ohne Einschränkung, (i) in Bezug auf den Kunden die Kundendaten; und (ii) in Bezug auf BigID das BigID-Eigentum. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden oder der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden, ohne dass die empfangende Partei oder ihre Vertreter gegen diese Vereinbarung verstoßen haben; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, wie durch Belege nachgewiesen; (c) von der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht und ohne Verletzung der Geheimhaltungspflichten dieses Dritten gegenüber der offenlegenden Partei erhalten werden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne Bezugnahme auf, Verwendung oder Nutzen ganz oder teilweise aus vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, wie durch schriftliche Beweise nachgewiesen wird; vorausgesetzt, dass eine Kombination einzelner Informationselemente nicht allein deshalb als unter eine der vorgenannten Ausnahmen fallend angesehen wird, weil ein oder mehrere der einzelnen Elemente unter eine solche Ausnahme fallen, es sei denn, die Kombination als Ganzes fällt unter eine solche Ausnahme.
6.2 Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion (mindestens jedoch angemessen) vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen, die sie auch bei eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet. Die empfangende Partei verwendet die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Erfüllung ihrer Pflichten und Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, gibt die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme ihrer Vertreter, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags Kenntnis davon benötigen, und nur unter Einhaltung einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltungspflicht wie die hierin enthaltenen Bestimmungen. Die empfangende Partei haftet gegenüber der offenlegenden Partei für jegliche Verletzung dieses Vertrags durch deren Vertreter. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um gesetzlich vorgeschriebenen Anordnungen staatlicher Stellen nachzukommen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei (i) die offenlegende Partei im gesetzlich zulässigen Umfang rechtzeitig schriftlich benachrichtigt, damit diese eine einstweilige Verfügung oder andere geeignete Rechtsmittel beantragen kann; (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um eine vertrauliche Behandlung der so offengelegten vertraulichen Informationen zu erreichen; und (iii) die Offenlegung nur auf solche vertraulichen Informationen beschränkt, die aufgrund einer solchen rechtlichen Anforderung ausdrücklich verlangt werden.
7. Sicherheit und Datenverarbeitung.
7.1 Datenverarbeitung. Soweit BigID Kundendaten verarbeitet, gelten die Bedingungen des Nachtrags zur Datenverarbeitung, verfügbar unter https://bigid.com/dpa/, für diese Verarbeitung und werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen. Der Kunde nutzt Amazon Web Services (AWS) für seine Dateninfrastruktur in den USA, der Europäischen Union (Irland), Japan, Singapur und Australien. Vorbehaltlich der geltenden Preise für Cloud-Hosting kann der Kunde ein oder mehrere geografische AWS-Rechenzentren auswählen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung seiner Kundendaten, einschließlich der länderübergreifenden Verarbeitung, geltendem Recht entspricht. BigID kontrolliert nicht die Gerichtsbarkeit, aus der die Kundendaten stammen, und weder BigID noch ein Unterauftragsverarbeiter gelten gemäß geltendem Recht als „Verantwortlicher“ in Bezug auf Kundendaten. Im Verhältnis zwischen Kunde und BigID ist der Kunde der alleinige „Verantwortliche“. BigID befolgt in Bezug auf Kundendaten die Datenschutzpraktiken in der unter https://bigid.com/privacy-notice/ verfügbaren Erklärung.
7.2 Sicherheitsverpflichtungen. Auf Anfrage des Kunden stellt BigID dem Kunden jährlich seine jeweils aktuellen Sicherheitsmaßnahmen (siehe unten) und seinen jeweils aktuellen unabhängigen SSAE18 SOC 2- oder Nachfolge-Bescheinigungsbericht zur Verfügung. Diese Berichte und Richtlinien sind vertrauliche Informationen von BigID. Zusätzlich zu den hierin festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen speichert und verarbeitet BigID sämtliche Kundendaten gemäß geltendem Recht. BigID trifft wirtschaftlich angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen, um die Zerstörung, den Verlust oder die Veränderung von Kundendaten zu verhindern, während diese sich in seiner Obhut oder Kontrolle befinden. Dies geschieht gemäß den Sicherheitsmaßnahmen, die im Nachtrag zur Datenverarbeitung von BigID festgelegt sind und unter https://bigid.com/dpa/ verfügbar sind („Sicherheitsmaßnahmen“). BigID (i) führt ein Informationssicherheitsprogramm durch und setzt dieses durch, einschließlich administrativer, physischer und technischer Sicherheitsrichtlinien und -verfahren in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten und personenbezogenen Kundeninformationen, die wirtschaftlich angemessenen Branchenpraktiken entsprechen oder diese übertreffen; (ii) technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen für die BigID-Systeme, die Kundendaten verarbeiten, zu treffen, die vor versehentlichem, rechtswidrigem oder unbefugtem Zugriff auf diese Informationen sowie deren Nutzung oder Vernichtung schützen und ein den Risiken der Verarbeitung dieser Informationen und der Art dieser Informationen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten, das mit wirtschaftlich angemessenen Branchenpraktiken vereinbar ist; und (iii) wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die BigID-Systeme vor Hackern und anderen zu schützen, die unbefugt versuchen könnten, die BigID-Systeme zu stören, zu beschädigen, zu verändern oder anderweitig darauf zuzugreifen. Darüber hinaus testet BigID die BigID-Systeme regelmäßig und überwacht sie kontinuierlich auf Sicherheitsbedrohungen und führt regelmäßig Sicherheitstests, einschließlich Penetrationstests, durch. BigID ist nicht für Internetverbindungen außerhalb der BigID-Systeme verantwortlich.
7.3 Unterauftragsverarbeiter. BigID kann im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software (z. B. AWS, Azure) und der Erbringung der Dienste Unterauftragsverarbeiter Dritter einsetzen, vorausgesetzt, dass BigID für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter in demselben Umfang verantwortlich ist, wie es gemäß diesem Vertrag für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich wäre. BigID führt eine aktuelle Liste seiner Unterauftragsverarbeiter unter: https://bigid.com/sub-processors/. BigID benachrichtigt automatisch elektronisch über Aktualisierungen der Liste. Der Kunde hat das Recht, jeder Änderung der Liste durch schriftliche Mitteilung an BigID innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung zu widersprechen, mit der Begründung, dass der Unterauftragsverarbeiter nicht in der Lage ist, die geltenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Können die Parteien den Einwand des Kunden nicht durch gutgläubige Bemühungen beilegen, hat der Kunde das Recht, die betroffene Bestellung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.
8. Rechte an geistigem Eigentum.
8.1 Eigentum an BigID-Eigentum und Arbeitsergebnissen. Im Verhältnis zwischen BigID und dem Kunden besitzt und behält BigID alle Rechte, Titel und Ansprüche am BigID-Eigentum und an den vertraulichen Informationen von BigID. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besitzt BigID alle Rechte, Titel und Ansprüche an allen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratungsleistungen erstellt werden. Arbeitsergebnisse sind keine Auftragsarbeiten (wie dieser Begriff im US-amerikanischen Urheberrecht verwendet wird). Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren gewährt BigID dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, eingeschränktes Recht zur Nutzung aller Arbeitsergebnisse für interne Geschäftszwecke des Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden. „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet alle Dokumente, Materialien, Software, Informationen, Berichte, Daten oder sonstigen Arbeitsergebnisse jeglicher Art, unabhängig von ihrer Form, die von BigID im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen verwendet oder erstellt werden.
8.2 Eigentum an Kundendaten. Im Verhältnis zwischen BigID und dem Kunden besitzt der Kunde alle Rechte, Titel und Ansprüche an sämtlichen Kundendaten und vertraulichen Kundeninformationen.
8.3 Feedback. Alle Ideen, Vorschläge, Rückmeldungen, Anleitungen oder Funktionsempfehlungen, die der Kunde BigID in Bezug auf die Software („Feedback“) mitteilt, verbleiben bei BigID, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Feedback wird vom Kunden „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.
9. Zusicherungen und Garantien.
9.1 Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass (i) sie über die erforderliche unternehmerische Befugnis verfügt, diesen Vertrag abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen; und (ii) sie die geltenden Gesetze einhalten wird.
9.2 Deaktivieren der Software. BigID verwendet allgemein anerkannte Best Practices der Branche, einschließlich der Verwendung eines führenden Virenerkennungsprodukts, das verhindern soll, dass die Software (wie bereitgestellt) schädliche Programmroutinen oder Geräte enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeitbomben, Viren, Softwaresperren, Drop-Dead-Geräte, Würmer, Trojaner oder Falltüren, die absichtlich dazu bestimmt sind, die Nutzung oder den Zugriff des Kunden auf die Software zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder anderweitig zu verhindern, oder die darauf abzielen, den Systemen des Kunden Schaden zuzufügen.
9.3 Softwaregarantie. BigID garantiert dem Kunden während der Abonnementlaufzeit, dass die Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie gemäß der Dokumentation, der Bestellung und den Bedingungen dieser Vereinbarung installiert, betrieben und verwendet wird („Softwaregarantie“). Um einen Anspruch auf Softwaregarantie geltend zu machen, muss der Kunde BigID innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Auftreten der Nichtübereinstimmung schriftlich über die Nichtübereinstimmung informieren. Die Softwaregarantie sieht bestimmte, begrenzte Ausschlüsse für den Missbrauch der Software vor, die in den unten stehenden Supportrichtlinien aufgeführt sind. Nach Eingang eines fristgerechten Anspruchs auf Softwaregarantie wird BigID auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtübereinstimmung zu beheben. Behebt BigID die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Softwaregarantieanspruch und hat der Kunde vollständig und rechtzeitig kooperiert, hat der Kunde die Möglichkeit, die Frist zur Behebung zu verlängern oder die betroffene Bestellung zu kündigen und erhält eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Softwaregebühren für die verbleibende Abonnementlaufzeit nach Kündigung. Solche Korrekturbemühungen und/oder die Kündigung mit einer anteiligen Rückerstattung sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei etwaigen Ansprüchen auf Softwaregarantie.
9.4 Gewährleistung für Beratungsleistungen. BigID gewährleistet dem Kunden, dass die Beratungsleistungen sorgfältig und professionell von entsprechend qualifiziertem Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und der erforderlichen Ausbildung erbracht werden („Gewährleistung für Beratungsleistungen“). Der Kunde ist verpflichtet, BigID innerhalb von dreißig (30) Tagen über eine Nichtübereinstimmung der Beratungsleistungen mit der Gewährleistung für Beratungsleistungen zu informieren. Nach rechtzeitiger Mitteilung wird BigID auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtübereinstimmung zu beheben. Behebt BigID die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung und hat der Kunde vollständig und rechtzeitig kooperiert, hat der Kunde die Möglichkeit, die Frist zur Behebung zu verlängern oder die für die nicht konformen Beratungsleistungen gezahlten Gebühren zurückzuerhalten. Diese Behebungsbemühungen und/oder die Rückerstattung der für die nicht konformen Beratungsleistungen gezahlten Gebühren sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Rahmen der Gewährleistung für Beratungsleistungen.
9.5 Open Source. BigID sichert zu und gewährleistet, dass die Software keiner Open-Source-Lizenz oder anderen Bedingungen unterliegt, die bei Verwendung oder Verbreitung gemäß dieser Vereinbarung eine Offenlegung oder Verbreitung der Kundendaten, die Unterwerfung unter eine Dritt- oder Open-Source-Lizenz (einschließlich der Erstellung abgeleiteter Werke) oder eine kostenlose Weiterverbreitung erfordern würden.
9.6 Nutzung von Diensten Dritter. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Software in Kombination mit einer oder mehreren Cloud-Hosting- und/oder Software-Service-Plattformen Dritter betrieben werden kann, die der Kunde direkt abonniert (z. B. Salesforce.com) („Kundenbezogene Dienste“). Soweit die Software in Kombination mit solchen kundenbezogenen Diensten betrieben wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, BigID die Zugangsdaten für den Zugriff auf diese kundenbezogenen Dienste bereitzustellen und alle erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung einzuholen. BigID ist nicht für den Betrieb oder die Verfügbarkeit solcher kundenbezogenen Dienste verantwortlich. Jegliche Interaktion zwischen Kunde und kundenbezogenen Diensten unterliegt ausschließlich den geltenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters dieser kundenbezogenen Dienste. BigID übernimmt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die kundenbezogenen Dienste.
9.7 Produkte von Drittanbietern. Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, unterliegen von BigID einzeln weiterverkaufte Produkte von Drittanbietern ausschließlich der jeweiligen Vereinbarung des Drittanbieters. BigID übernimmt in Bezug auf diese Produkte von Drittanbietern keine Zusicherungen oder Garantien und übernimmt keine Verpflichtungen oder Haftung.
9.8 Gewährleistungsausschluss. Die in diesem Abschnitt 9 ausdrücklich dargelegten Gewährleistungen sind die einzigen Gewährleistungen in Bezug auf die Software und die Dienste. BigID schließt alle anderen Zusicherungen und Gewährleistungen jeglicher Art aus, ob ausdrücklich, konkludent, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich aller Gewährleistungen, die sich aus dem Geschäftsverkehr, der Nutzung oder Handelspraxis, der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, dem Eigentumsrecht und der Nichtverletzung von Rechten Dritter ergeben. BigID übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten oder Informationsinhalten, dafür, dass der Betrieb oder die Nutzung der Software unterbrechungs- oder fehlerfrei ist, dass alle Fehler in der Software behoben werden oder dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht.
10. Entschädigung.
10.1 Haftungsfreistellung durch BigID. Verklagt ein Dritter den Kunden mit der Behauptung, die Software verletze dessen geistige Eigentumsrechte, so stellt BigID den Kunden vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen von allen tatsächlich zuerkannten oder entstandenen Verlusten frei, die sich aus dieser Forderung des Dritten ergeben. Die vorstehende Haftungsfreistellungs- und Verteidigungspflicht gilt nicht, soweit sie sich aus (i) Open-Source-Komponenten; (ii) Änderungen der Software durch den Kunden oder Dritte; (iii) der unterlassenen Implementierung von Updates oder Ersatzprodukten der von BigID dem Kunden zur Verfügung gestellten Software; (iv) einer Nutzung der Software entgegen der Dokumentation, Bestellung und/oder Vereinbarung; oder (v) der Nutzung der Software in Kombination mit Software, Systemen, Hardware oder Daten des Kunden oder Dritter ergibt oder damit in Zusammenhang steht. Wenn BigID der Ansicht ist, dass die Software wahrscheinlich Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter sein wird oder wird, kann BigID nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (a) für den Kunden das Recht erwirken, die Software weiterhin wie in diesem Vertrag vorgesehen zu nutzen; (b) die Software ganz oder teilweise ändern oder ersetzen und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionen bereitstellen; oder (c) die betroffene(n) Bestellung(en) kündigen und dem Kunden eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Softwaregebühren für die nach der Kündigung verbleibende Abonnementlaufzeit gewähren. Dieser Abschnitt 10.1 legt die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden sowie die einzige Haftung von BigID für alle Ansprüche fest, die sich daraus ergeben, dass die Software geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, missbraucht oder verletzt.
10.2 Schadloshaltung des Kunden. Der Kunde wird BigID von allen tatsächlich zugesprochenen oder von BigID erlittenen Verlusten im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen Dritter freistellen und verteidigen, sofern diese Verluste aus Ansprüchen Dritter resultieren, wonach die Kundendaten geistige Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder missachten oder unrechtmäßig erhoben oder BigID zur Verfügung gestellt wurden.
10.3 Schadloshaltungsverfahren. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über alle Klagen, für die sie Schadloshaltung verlangt. Die Schadloshaltungspflicht einer Partei gemäß diesem Vertrag reduziert sich oder entfällt, soweit eine Verzögerung der Mitteilungspflicht einer Partei der anderen Partei schadet. Die Partei, die Schadloshaltung verlangt (der „Schadlosberechtigte“), arbeitet mit der anderen Partei (dem „Schadlosgeber“) auf dessen Kosten zusammen. Der Schadlosgeber hat die alleinige Befugnis und Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung solcher Klagen auf dessen Kosten, sofern die Beilegung kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens oder die Zahlung von Schadensersatz durch den Schadlosberechtigten erfordert. Der Schadlosberechtigte kann auf eigene Kosten mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl an der Verteidigung gegen den Anspruch teilnehmen, ohne diese zu kontrollieren.
11. Beschränkung der Haftung.
11.1 Gegenseitiger Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet keine der Parteien für Folgeschäden, Nebenschäden, indirekte Schäden, Verlust oder Beschädigung von Daten oder Software, entgangenen Gewinn oder Umsatz, Verlust von Geschäftswert oder Ruf, exemplarische, besondere, erhöhte oder Strafschadenersatzansprüche, unabhängig von der Haftungstheorie, einschließlich Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung und anderer Haftungsarten. Unbeschadet des Vorstehenden haftet BigID in keinem Fall für die Kosten für Ersatzwaren oder -dienstleistungen.
11.2 Gegenseitige Haftungsbeschränkung. Soweit nach geltendem Recht zulässig, übersteigt die Gesamthaftung einer der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, unabhängig von der Haftungstheorie, einschließlich Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung und sonstigen Gründen, in keinem Fall die Summe der während der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit gezahlten Jahresgebühren. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch dann, wenn ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
11.3 Ausnahmen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in Abschnitt 11.1 und 11.2 gelten nicht für die Haftung, die sich aus (i) der Verletzung von Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) durch eine der Parteien ergibt; (ii) den Freistellungsverpflichtungen einer Partei gemäß Abschnitt 10; (iii) grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer Partei; (iv) der Verletzung oder Nichteinhaltung (einschließlich gesetzlicher) der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei durch eine der Parteien; oder (v) der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren im Rahmen einer Bestellung. Ungeachtet des Vorstehenden und unabhängig von der Haftungstheorie übersteigt die Gesamthaftung von BigID für die Verletzung seiner Sicherheits-, Datenschutz- oder Datensicherheitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung sowie aller damit verbundenen Datenschutzvereinbarungen und Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertraulichkeits-, Entschädigungsverpflichtungen und/oder Ansprüche wegen Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang, nicht den höheren Betrag von $400.000 oder das Zweifache (2) der Summe der während der aktuellsten jährlichen Abonnementlaufzeit gezahlten Jahresgebühren.
12. Laufzeit und Kündigung.
12.1 Vertragslaufzeit und Kündigung. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt bestehen, sofern er nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt wird. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch vorherige schriftliche Mitteilung kündigen, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Bestellung in Kraft ist.
12.2 Laufzeit der Bestellung. Jede Bestellung bleibt für die in der Bestellung angegebene Abonnementlaufzeit gültig, sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt 12 vorzeitig gekündigt wird.
12.3 Kündigung einer Bestellung aus wichtigem Grund. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann eine Bestellung (vollständig, aber nicht teilweise) von einer Partei nur dann gekündigt werden, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bestellung oder gegen diese Vereinbarung, soweit sie sich auf diese Bestellung bezieht, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß durch die nicht verletzende Partei behebt.
12.4 Kündigung wegen Insolvenz. Dieser Vertrag und alle Bestellungen können von beiden Parteien jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die andere Partei (i) insolvent wird oder generell nicht in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen; oder (ii) Gegenstand eines freiwilligen oder unfreiwilligen Konkursverfahrens nach geltendem in- oder ausländischem Konkurs- oder Insolvenzrecht wird.
12.5 Wirkung der Kündigung oder des Ablaufs. Bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung einer Bestellung: (i) erlöschen sofort alle dem Kunden im Rahmen dieser Bestellung gewährten Softwarerechte, und der Kunde stellt unverzüglich jegliche Nutzung der Software, Dokumentation und des BigID-Eigentums ein; (ii) BigID vernichtet sämtliche Kundendaten und auf Anfrage sämtliche vertraulichen Kundeninformationen innerhalb von dreißig (30) Werktagen, vorausgesetzt, dass BigID sämtliche Kundendaten oder vertraulichen Informationen in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang und/oder in Übereinstimmung mit BigIDs üblicher Aufzeichnungsführung im Einklang mit den üblichen Branchenpraktiken aufbewahren darf, und BigID bestätigt diese Vernichtung auf Anfrage; (iii) der Kunde liefert BigID innerhalb von fünfzehn (15) Tagen die Software, die Dokumentation und die vertraulichen Informationen von BigID oder vernichtet sie auf schriftliche Anfrage von BigID und löscht sie dauerhaft von allen Geräten und Systemen und bestätigt BigID auf Anfrage schriftlich, dass er die Anforderungen dieses Abschnitts 12.5 erfüllt hat; und (iv) außer wenn die Bestellung vom Kunden aufgrund einer nicht behobenen wesentlichen Vertragsverletzung durch BigID gekündigt wird und sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind alle vom Kunden an BigID gemäß dieser Bestellung zu zahlenden Beträge sofort fällig und zahlbar. Alle Rechte, Pflichten oder Bestimmungen aus dieser Vereinbarung, die vor der Kündigung entstanden sind oder die aufgrund ihrer Natur oder zur Verwirklichung ihres Sinns oder Zwecks auch nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung bestehen bleiben, bleiben auch nach dem Ablauf oder der Kündigung dieser Vereinbarung bestehen.
13. Allgemein.
13.1 Höhere Gewalt. In keinem Fall haftet eine der Parteien gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung dieses Vertrags (mit Ausnahme jeglicher Zahlungsverpflichtungen) und gilt auch nicht als Vertragsverletzer, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei liegen („Ereignis höherer Gewalt“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben oder Explosionen, Krieg, Terrorismus, Änderungen der geltenden Gesetze sowie Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt im Wesentlichen ununterbrochen fünfundvierzig (45) Tage oder länger andauert.
13.2 Werbung. Keine der Parteien wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Ankündigungen, Erklärungen, Pressemitteilungen oder Marketingmaterialien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung veröffentlichen oder, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist, anderweitig die Marken oder Logos der anderen Partei verwenden. BigID darf jedoch den Namen und das Logo des Kunden verwenden, um diesen als BigID-Kunden zu führen.
13.3 Abtretung. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf keine der Parteien diesen Vertrag oder eine Bestellung oder ihre Rechte und Pflichten hieraus (ganz oder teilweise) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Jede Partei darf diesen Vertrag jedoch ohne Zustimmung der anderen Partei vollständig (aber nicht teilweise) an einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Fusion, des Verkaufs praktisch aller Vermögenswerte, eines Kontrollwechsels oder kraft Gesetzes oder an ein verbundenes Unternehmen abtreten, vorausgesetzt (i) der Abtretungsempfänger erklärt sich bereit, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu übernehmen; und (ii) die Abtretung ändert nicht den Umfang der Lizenz gemäß einer gültigen Bestellung, und die Nutzung der Software und Dienste bleibt auf das Geschäft des Kunden (wie in der Bestellung angegeben) beschränkt, wie es vor der Abtretung bestand. Die Bedingungen dieses Vertrags sind für die zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare jeder Partei verbindlich. Jede angebliche Abtretung, Delegation oder Übertragung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 13.3 ist ungültig.
13.4 Subunternehmer. BigID kann zur Bereitstellung der Software und Dienstleistungen Subunternehmer Dritter einsetzen. BigID haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Subunternehmer in gleichem Umfang wie für eigene Handlungen und Unterlassungen.
13.5 Verhältnis der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Dieser Vertrag begründet keine Vertretungs-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder sonstige Form eines gemeinsamen Unternehmens, Arbeitsverhältnisses oder Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
13.6 Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag dient ausschließlich dem Nutzen der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Zessionare. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verleiht einer anderen Partei ein gesetzliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art im Rahmen dieses Vertrags.
13.7 Exportbestimmungen. Der Kunde wird die Software weder direkt noch indirekt in Länder, Rechtsräume oder an Orte exportieren, reexportieren oder freigeben, wo (i) dies nach geltendem Recht verboten ist und/oder (ii) der Kunde keine erforderliche Exportlizenz oder sonstige behördliche Genehmigung eingeholt hat, und er wird dies auch keiner anderen Partei gestatten.
13.8 Geltendes Recht; Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Staates New York und wird gemäß diesem ausgelegt, ungeachtet der Kollisionsnormen. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor den Bundesgerichten oder den Staatsgerichten des New York County, New York, geführt. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte. Der Uniform Computer Information Transactions Act, Verträge der Vereinten Nationen und der Uniform Commercial Code finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
13.9 Billigkeitsrechtliche Rechtsmittel. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß oder drohender Verstoß der jeweiligen Partei gegen ihre Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3.4 (Lizenz- und Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) oder Abschnitt 8 (Geistige Eigentumsrechte) dieser Vereinbarung der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen würde, für den finanzieller Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf ist. Im Falle eines solchen Verstoßes oder drohenden Verstoßes ist die andere Partei berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu fordern, darunter eine einstweilige Verfügung, Erfüllungserfüllung und alle anderen Rechtsmittel, die bei einem zuständigen Gericht verfügbar sein können, ohne dass eine Kaution oder andere Sicherheiten gestellt werden müssen oder ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder dass finanzieller Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf ist. Diese angemessenen Rechtsmittel sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig verfügbar sein können.
13.10 Mitteilungen. Alle rechtlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden schriftlich an die zu Beginn der Vereinbarung angegebenen Adressen per persönlicher Übergabe oder durch einen international anerkannten Nachtlieferdienst gesendet und gelten bei persönlicher Übergabe am Tag der Zustellung als zugestellt. Bei Übergabe am nächsten Tag durch einen anerkannten Nachtlieferdienst gelten sie einen (1) Werktag nach Hinterlegung als zugestellt. Alle anderen Mitteilungen können auf demselben Weg wie rechtliche Mitteilungen oder per E-Mail übermittelt werden und gelten bei Übermittlung per E-Mail erst nach Empfangsbestätigung als zugestellt. Mitteilungen an BigID sind an die Rechtsabteilung zu richten und mit einer Kopie an [email protected] zu senden.
13.11 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, bleibt die Vereinbarung dennoch in vollem Umfang wirksam und die Parteien sind an Verpflichtungen gebunden, die der Wirkung der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommen, ohne selbst ungültig oder nicht durchsetzbar zu sein.
13.12 Gesamte Vereinbarung; Verzichtserklärung und Änderung. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen beigefügten Anlagen und allen anderen Dokumenten, auf die hierin verwiesen wird, stellt die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge, Angebote, Ausschreibungen, Präsentationen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, hinsichtlich dieses Vertragsgegenstands. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software und Dienste durch den Kunden und alle damit verbundenen Transaktionen, unabhängig davon, ob diese Rechte von BigID oder über einen autorisierten Wiederverkäufer erworben werden. Sie gilt für alle Bestellungen und Kaufformen (z. B. Marktplätze), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern die Bestellung diese Vereinbarung nicht ausdrücklich ändert, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen der Bestellung. Ein Verzicht, eine Änderung oder Modifikation dieser Vereinbarung oder zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die nicht in der Bestellung enthalten sind, sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich in einem unterzeichneten Dokument vereinbart wurden. Ohne Einschränkung des Vorstehenden lehnt BigID jegliche zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen in Einkaufsbestellungen oder anderen Einkaufsdokumenten ab.
13.13 Ausfertigungen. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, alle zusammen jedoch als dieselbe Vereinbarung gelten. Eine unterzeichnete Ausfertigung dieses Vertrags, die per E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege übermittelt wird, hat die gleiche Rechtswirkung wie die Übermittlung einer unterzeichneten Originalausfertigung dieses Vertrags.
Beilage A
BigID-Supportrichtlinie – Standard-Level-Support
Support-Leistungen:
1. Definitionen.
A. "Fehler„“ bezeichnet einen Bug, Defekt oder Fehler in der Software, der zu wesentlichen Abweichungen in der Leistung und Funktionsweise der Software gemäß der Beschreibung in der Dokumentation führt.
B. "Schweregrad" oder "Sev„“ bezeichnet die Klassifizierung eines Fehlers basierend auf den Definitionen in Tabelle 1 unten.
C. "Support-Stunde" Und "Support-Tag„“ bezeichnet eine Stunde und/oder einen Tag, je nachdem, innerhalb des angegebenen Zeitraums, in dem Support gemäß Abschnitt 2 bereitgestellt wird.
D. "Aktualisierung(en)„“ bezeichnet jedes Update, Upgrade, Release oder jede andere Anpassung, Änderung oder Ersetzung der Software, die BigID von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen den Lizenznehmern der Software zur Verfügung stellen kann und die unter anderem Fehlerkorrekturen, Erweiterungen, Verbesserungen oder andere Änderungen an der Software enthalten können.
2. Unterstützung. BigID stellt Supportleistungen zusammen mit allen Updates gemäß den Bedingungen dieser Supportrichtlinie und der Vereinbarung bereit. Die Supportleistungen umfassen:
a. Supportzeiten.
i. Die Standard-Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr (US-Ostküstenzeit) (ausgenommen US-Bundesfeiertage) für Online- und Rückruf-Telefonsupport bei technischen Problemen der Schweregrade 1 und 2 im Zusammenhang mit der Nutzung der Software (einschließlich Fehlern oder Problemen und Hilfe beim Verständnis bestimmter Funktionen) („Standard-Support“); oder
– Der Kunde kann anstelle der Supportzeiten in den USA Standard-Supportzeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr für eine einzelne alternative Zeitzone wie IST (India Standard Time) festlegen.
ii. Wenn der Kunde erweiterten Support erwirbt, ist der Kundensupport für Sev3 und Sev4 rund um die Uhr (24×5) erreichbar („Erweiterter Support“), für Sev1 und Sev2 rund um die Uhr (24×7). E-Mail: [email protected]; Telefon: (917) 765-5958.
b. Definitionen der Schweregrade. Bei der Meldung eines Fehlers an BigID muss der Kunde nach Treu und Glauben den Schweregrad für diesen Fehler gemäß den Definitionen in Tabelle 1 unten angeben. BigID wird diese Bezeichnung nicht ohne Zustimmung des Kunden ändern, vorausgesetzt, dass die Parteien nach Treu und Glauben an einer ordnungsgemäßen Klassifizierung des Schweregrads arbeiten. Stellt sich jedoch heraus, dass die Ursache eines Vorfalls außerhalb der Kontrolle der Software oder von BigID liegt, kann BigID die Bezeichnung nach Benachrichtigung des Kunden ändern.
c. Support- und Gewährleistungsausschlüsse. Die Softwaregewährleistungs- und Supportverpflichtungen von BigID gelten nicht für Fehler oder Softwaregewährleistungsansprüche, soweit diese aus Folgendem entstehen oder damit in Zusammenhang stehen: (i) vom Kunden oder seinen Vertretern an der Software vorgenommene Änderungen, einschließlich unsachgemäßer Wartung oder Konfigurationsänderungen; (ii) Verwendung der Software anders als in der Dokumentation und/oder der Bestellung angegeben, einschließlich jeder Verwendung in Kombination mit einer Technologie (einschließlich Software, Hardware, Firmware, System oder Netzwerk) oder einem Dienst, der darin nicht zur Verwendung angegeben ist; (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder seines Vertreters bei der Verwendung der Software; (iv) das Versäumnis des Kunden, alle Updates umgehend zu installieren, sofern das Update das Problem vermieden hätte, vorausgesetzt, dass BigID 12 Monate lang Support für eine frühere Version der aktuellsten Version bereitstellt; (v) Betrieb oder Fehlfunktion von oder Zugriff auf die Technologie, das System oder das Netzwerk des Kunden oder eines Dritten; (vi) Vorabversionen von Software oder Software, die BigID zu Test- oder Demonstrationszwecken zur Verfügung stellt; (vii) jegliche Änderungen an der Software, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden und speziell und ausschließlich für den Kunden vorgenommen werden; oder (viii) jegliche anderen Umstände oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von BigID liegen. Der Kunde wird alle Updates unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung installieren.
d. Eskalationen. Wenn bei einem Sev1- oder Sev2-Fehler keine Lösungsfortschritte erzielt werden oder andere objektiv außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann der Kunde den Supportfall an den zuständigen Eskalationskontakt weiterleiten.
Aktualisiert:6/17/2024
Führend in der Industrie



















