Was sind dauerhafte Cookies?
Permanente Cookies sind kleine Textdateien, die von einer Website oder Webanwendung auf dem Computer oder Gerät eines Benutzers gespeichert werden und dort auch nach dem Schließen des Webbrowsers verbleiben. Diese Cookies sind so konzipiert, dass sie „persistent“ oder für einen längeren Zeitraum aktiv bleiben, typischerweise um Benutzereinstellungen zu speichern oder bei späteren Besuchen derselben Website personalisierte Erlebnisse bereitzustellen.
Permanente Cookies speichern Informationen wie Anmeldedaten, Spracheinstellungen und Browserverlauf. Sie ermöglichen es Websites, wiederkehrende Nutzer zu erkennen und ihre Einstellungen zu speichern, wodurch das Benutzererlebnis komfortabler und persönlicher wird. Wählt ein Nutzer beispielsweise eine bevorzugte Sprache auf einer Website aus, speichert ein permanentes Cookie diese Einstellung und zeigt die Website beim nächsten Besuch automatisch in derselben Sprache an.
Es ist wichtig zu beachten, dass dauerhafte Cookies Datenschutzbedenken da sie potenziell dazu verwendet werden können, die Online-Aktivitäten eines Benutzers über einen längeren Zeitraum hinweg auf verschiedenen Websites zu verfolgen. Sie unterliegen jedoch in der Regel strengen Datenschutzbestimmungen und erfordern Einwilligung des Nutzers in vielen Rechtsräumen. Benutzer können dauerhafte Cookies auch über die Einstellungen ihres Webbrowsers steuern und verwalten und sie bei Bedarf auch löschen.
Warum ist die ordnungsgemäße Verwaltung dauerhafter Cookies wichtig?
- Einhaltung der Datenschutzgesetze: Organisationen müssen die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten, wie beispielsweise GDPR, CCPAund andere Datenschutzgesetze, die die Einholung einer ordnungsgemäßen Einwilligung erfordern, Bereitstellung transparenter Informationenund Gewährleistung angemessener Praktiken zur Datenverarbeitung, einschließlich der Verwendung dauerhafter Cookies.
- Schutz der Privatsphäre der Benutzer: Die ordnungsgemäße Verwaltung dauerhafter Cookies trägt zum Schutz der Privatsphäre der Benutzer bei, indem sichergestellt wird, dass ihre persönlichen Daten, ihr Browserverlauf und ihre Präferenzen mit ihrer informierten Zustimmung auf transparente und rechtmäßige Weise erfasst, verwendet und offengelegt werden.
- Vertrauen bei Benutzern aufbauen: Die transparente Verwaltung dauerhafter Cookies stärkt das Vertrauen der Nutzer, da sie zeigt, dass das Unternehmen ihre Datenschutzrechte respektiert, ihnen die Kontrolle über ihre Daten gibt und verantwortungsvoll mit ihren Informationen umgeht. Dies kann das Vertrauen, die Loyalität und langfristige Beziehungen der Nutzer stärken.
- Minderung rechtlicher und Reputationsrisiken: Unternehmen, die dauerhafte Cookies unsachgemäß verwalten, können rechtlichen Risiken und Reputationsrisiken ausgesetzt sein, darunter Geldbußen, Strafen, Klagen und eine Schädigung ihres Markenrufs. Ein ordnungsgemäßes Management dauerhafter Cookies kann dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und ein positives Image bei Nutzern und Stakeholdern zu wahren.
- Verbesserung der Datenverwaltung: Zur ordnungsgemäßen Verwaltung dauerhafter Cookies gehört die Festlegung klarer Richtlinien und Verfahren für die Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Daten. Dies kann Unternehmen dabei helfen, ihre allgemeinen Praktiken zur Datenverwaltung zu verbessern und die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
- Unterstützung ethischer Datenpraktiken: Ethische Datenschutzpraktiken, einschließlich des verantwortungsvollen Einsatzes dauerhafter Cookies, gewinnen für Verbraucher, Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung. Der ordnungsgemäße Umgang mit dauerhaften Cookies steht im Einklang mit ethischen Datenschutzpraktiken und spiegelt das Engagement eines Unternehmens für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und Datenschutz wider.
Um Datenschutzgesetze einzuhalten, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, Vertrauen aufzubauen und rechtliche Risiken sowie Reputationsrisiken zu minimieren, ist ein ordnungsgemäßes Management dauerhafter Cookies unerlässlich. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die in der heutigen datengetriebenen Umgebung die Privatsphäre ihrer Nutzer schützen möchten.
Beispiel für dauerhafte Cookies
Ein Beispiel für ein dauerhaftes Cookie ist das Kontrollkästchen „Angemeldet bleiben“ auf der Anmeldeseite einer Website. Wenn ein Nutzer dieses Kontrollkästchen aktiviert, wird ein dauerhaftes Cookie erstellt und auf seinem Gerät gespeichert. Dadurch speichert die Website die Anmeldedaten des Nutzers, wie Benutzername und Passwort, auch nach dem Schließen des Browsers oder einem Neustart des Geräts. Beim nächsten Besuch der Website meldet sich der Nutzer automatisch an, ohne dass er seine Anmeldedaten erneut eingeben muss. Das sorgt für ein nahtloses und komfortables Benutzererlebnis. Das dauerhafte Cookie verbleibt auf dem Gerät des Nutzers, bis es abläuft oder manuell gelöscht wird. Es kann über einen längeren Zeitraum für mehrere Sitzungen verwendet werden und dient somit als dauerhafter Tracking-Mechanismus für die Benutzerauthentifizierung auf der Website.
Sitzungscookies vs. dauerhafte Cookies
Sowohl dauerhafte Cookies als auch Sitzungscookies sind Arten von Cookies, die von Websites verwendet werden. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Dauer und ihrem Zweck.
Permanente Cookies werden, wie bereits erläutert, auf dem Computer oder Gerät eines Nutzers gespeichert und bleiben auch nach dem Schließen des Webbrowsers aktiv. Sie bleiben über einen längeren Zeitraum, typischerweise Tage, Wochen oder sogar Monate, bestehen und dienen dazu, Nutzereinstellungen zu speichern oder bei späteren Besuchen derselben Website personalisierte Erlebnisse zu ermöglichen.
Session-Cookies hingegen sind temporäre Cookies, die auf dem Computer oder Gerät eines Nutzers gespeichert werden und nur während einer einzigen Browsersitzung aktiv sind. Sie werden automatisch gelöscht, sobald der Nutzer seinen Webbrowser schließt. Session-Cookies dienen dazu, Informationen über die aktuelle Sitzung eines Nutzers auf einer Website zu speichern, wie z. B. Anmeldedaten, Warenkorbartikel oder Formulardaten. Nach dem Schließen der Browsersitzung werden Session-Cookies in der Regel gelöscht und bleiben für die Dauer dieser Sitzung nicht bestehen.

COPPA-Gesetze und die Verwendung dauerhafter Cookies
COPPA (Children’s Online Privacy Protection Act) ist ein US-Bundesgesetz, das Website-Betreibern und Online-Dienstanbietern bestimmte Anforderungen auferlegt, um die Privatsphäre von Kindern unter 13 Jahren zu schützen. COPPA gilt für Websites und Onlinedienste, die sich an Kinder richten oder bei denen konkrete Kenntnis davon besteht, dass sie personenbezogene Daten von Kindern erfassen.
Wenn es um die Verwendung von persistenten Cookies geht, COPPA verlangt von Websitebetreibern, die nachweisbare Zustimmung der Eltern einzuholen, bevor sie personenbezogene Daten von Kindern erheben, verwenden oder weitergeben, auch durch die Verwendung dauerhafter Cookies. Dauerhafte Cookies können möglicherweise personenbezogene Daten wie den Browserverlauf oder Präferenzen erfassen, die den COPPA-Anforderungen unterliegen können, wenn sie auf Websites oder Onlinediensten verwendet werden, die sich an Kinder richten.
Größte Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit dauerhaften Cookies
- Verfolgung: Permanente Cookies können möglicherweise die Online-Aktivitäten eines Benutzers über einen längeren Zeitraum hinweg auf verschiedenen Websites verfolgen und so ein detailliertes Profil des Surfverhaltens des Benutzers erstellen.
- Profilerstellung: Mithilfe dauerhafter Cookies können Benutzerprofile auf Grundlage ihres Browserverlaufs, ihrer Präferenzen und ihres Verhaltens erstellt werden, was zu Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Überwachung führen kann.
- Datenerhebung: Permanente Cookies können verschiedene Arten von Daten erfassen, darunter persönliche Informationen wie Namen, E-Mail-Adressen und Interessen, die bei unsachgemäßer Handhabung Datenschutzbedenken aufwerfen können.
- Zustimmung und Kontrolle: Nutzer haben möglicherweise nur eingeschränkte Kenntnis oder Kontrolle über die Verwendung dauerhafter Cookies, da diese auch nach dem Schließen des Webbrowsers aktiv bleiben können. Dies kann zu Bedenken hinsichtlich der Einwilligung, Transparenz und Kontrolle über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten führen.
- Tracking durch Drittanbieter: Dauerhafte Cookies können von Websites Dritter oder Werbetreibenden platziert werden, was zu einer Verfolgung über mehrere Websites und Domänen hinweg führen kann und möglicherweise zur Weitergabe von Benutzerdaten an unbekannte Parteien führt.
- Sicherheitsrisiken: Auf dem Gerät eines Benutzers gespeicherte dauerhafte Cookies können anfällig für Sicherheitsverletzungen oder unbefugten Zugriff sein, was zur Offenlegung persönlicher Informationen und anderen Datenschutzrisiken führen kann.
- Einhaltung: Die Verwendung dauerhafter Cookies kann Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -vorschriften wie COPPA, DSGVO und anderen geltenden Datenschutzgesetzen aufwerfen, die eine informierte Zustimmung und angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten erfordern.
Es ist wichtig, dass sich Website-Betreiber und Unternehmen dieser Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung dauerhafter Cookies bewusst sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen Transparenz, Zustimmung und Sicherheit gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und bewährten Methoden.
Dauerhafte Cookies & Einwilligung
Einholung der informierten Einwilligung: Unternehmen müssen die Einwilligung ihrer Nutzer einholen, bevor sie dauerhafte Cookies verwenden, die personenbezogene Daten erfassen und speichern. Dazu gehört die Bereitstellung transparenter Informationen über Zweck, Kategorie und Dauer der dauerhaften Cookies sowie aller möglicherweise verwendeten Drittanbieter-Cookies in klarer und verständlicher Sprache.
- Aktives Opt-In: Die Zustimmung zu persistenten Cookies sollte durch eine aktive Opt-in Mechanismus, bei dem Benutzer ihre Zustimmung durch entsprechende Aktionen wie das Ankreuzen eines Kästchens oder Klicken auf eine Schaltfläche signalisieren. Bereits angekreuzte Kästchen oder konkludente Zustimmung gelten nicht als gültige Einwilligungsformen für dauerhafte Cookies.
- Granulare Zustimmung: Nutzer sollten detaillierte Kontrolle über die Arten dauerhafter Cookies haben, denen sie zustimmen, und die Möglichkeit haben, auszuwählen, welche Cookie-Kategorien sie akzeptieren oder ablehnen möchten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bestimmte Arten von Cookies, wie z. B. Analyse-, Werbe- oder Social-Media-Cookies, zuzulassen oder zu blockieren.
- Widerruf der Einwilligung: Nutzer müssen das Recht haben, ihre Einwilligung zu dauerhaften Cookies jederzeit zu widerrufen. Unternehmen müssen hierfür klare und benutzerfreundliche Mechanismen bereitstellen. Der Widerruf der Einwilligung sollte so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung und darf keine negativen Folgen für die Nutzer haben.
- Aufzeichnungen: Organisationen müssen Aufzeichnungen über die Einwilligung der Nutzer für dauerhafte Cookies führen, einschließlich Datum, Uhrzeit und Methode der Einwilligungseinholung sowie der den Nutzern zum Zeitpunkt der Einwilligung bereitgestellten Informationen. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis für die Einhaltung der Einwilligungsanforderungen und können einer behördlichen Prüfung unterliegen.
- Erneuerung der Einwilligung: Organisationen sollten die Einwilligung der Nutzer für dauerhafte Cookies regelmäßig überprüfen und erneuern, da diese mit der Zeit ablaufen oder veraltet sein kann. Die Erneuerung der Einwilligung sollte den gleichen Grundsätzen wie die Einholung einer informierten, aktiven und detaillierten Einwilligung der Nutzer folgen.
- Transparenz und Benutzerkontrolle: Unternehmen müssen ihren Nutzern transparente und verständliche Informationen über ihre dauerhaften Cookies, einschließlich Zweck, Kategorie und Dauer, bereitstellen. Nutzer sollten außerdem die Kontrolle über ihre Cookie-Einstellungen haben und ihre Einwilligungseinstellungen jederzeit ändern, löschen oder verwalten können.
BigIDs Ansatz zur Verwaltung dauerhafter Cookies
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