Kanadas PIPEDA (Personal Information Protection and Electronic Documents Act) wurde am 13. April 2000 eingeführt. Die treibende Kraft hinter der Gesetzgebung war die Notwendigkeit, Datenschutzbedenken auszuräumen, die sich aus der zunehmenden Nutzung des elektronischen Handels und der Erfassung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten in Kanada ergeben.
Zu dieser Zeit gab es in Kanada ein Sammelsurium an Datenschutzgesetzen der Provinzen und Territorien, jedoch keine übergreifende Bundesgesetzgebung zum Umgang mit personenbezogenen Daten. PIPEDA sollte diese Lücke schließen und einheitliche und umfassende Datenschutzregeln für in Kanada tätige Organisationen schaffen.
Was ist das kanadische Datenschutzgesetz PIPEDA?
Das kanadische Datenschutzgesetz PIPEDA ist ein umfassendes Gesetz, das die Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten durch Organisationen in Kanada regelt. PIPEDA gilt für Organisationen, die in Kanada kommerziell tätig sind, einschließlich Bundesunternehmen.
Gemäß PIPEDA verlangen die kanadischen Datenschutzgesetze von Organisationen, Einwilligung einholen von Einzelpersonen, bevor sie ihre personenbezogenen Daten erheben, verwenden oder offenlegen. Das Gesetz verpflichtet Organisationen außerdem, die Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten auf das für die angegebenen Zwecke erforderliche Maß zu beschränken. Darüber hinaus sind Organisationen verpflichtet, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schützen Sie personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung oder Missbrauch.
PIPEDA schafft einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Datenschutzrechte von Einzelpersonen und der Möglichkeit für Organisationen, personenbezogene Daten für legitime Geschäftszwecke zu erheben und zu verwenden. Einzelpersonen haben das Recht, auf ihre von einer Organisation gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu korrigieren. Sie können außerdem Beschwerde beim kanadischen Datenschutzbeauftragten einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden.
Nehmen Änderungen an PIPEDA zu?
Im November 2020 führte die Bundesregierung Gesetzentwurf C-11, auch bekannt als Digital Charter Implementation Act. Im Falle seiner Verabschiedung würde dieser Gesetzesentwurf PIPEDA modernisieren und neue Datenschutzverpflichtungen für Unternehmen einführen, darunter die Anforderung, für die Erhebung, Verwendung und Offenlegung sensibler personenbezogener Daten eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.
Gesetzentwurf C-11 sieht zudem die Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde, des Personal Information and Data Protection Tribunal, vor, das Datenschutzbeschwerden und Durchsetzungsmaßnahmen überwachen soll. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf erhebliche Geldbußen bei Verstößen gegen Datenschutzverpflichtungen vor. Die Strafen können bis zu 51 Billionen TP3 des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens oder 1 Billion TP425 Millionen betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Obwohl der Gesetzentwurf C-11 noch nicht in Kraft getreten ist, unterstreicht seine Einführung das Engagement der Regierung, den Datenschutz für die Kanadier zu stärken und mit der sich rasch entwickelnden digitalen Landschaft Schritt zu halten.

10 PIPEDA-Prinzipien, die Sie kennen sollten
Das kanadische Gesetz PIPEDA (Personal Information Protection and Electronic Documents Act) basiert auf zehn Datenschutzgrundsätzen, die die Regeln für die Erhebung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten durch Organisationen festlegen. Diese Grundsätze sind:
- Rechenschaftspflicht: Organisationen sind für die personenbezogenen Daten verantwortlich, die sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden, und müssen eine Person benennen, die für ihre Datenschutzpraktiken verantwortlich ist.
- Identifizierungszwecke: Organisationen müssen die Zwecke, zu denen sie personenbezogene Daten erfassen, klar angeben und vor der Erfassung, Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Daten die Einwilligung der betroffenen Person einholen.
- Zustimmung: Organisationen müssen die Einwilligung einer Person einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten erfassen, verwenden oder offenlegen, und die Einwilligung muss aussagekräftig und informiert sein.
- Einschränkende Sammlung: Organisationen müssen die Menge und Art der von ihnen gesammelten personenbezogenen Daten auf das für die angegebenen Zwecke erforderliche Maß beschränken.
- Beschränkung der Nutzung, Offenlegung und Speicherung: Organisationen dürfen personenbezogene Daten nur für die angegebenen Zwecke verwenden, offenlegen und aufbewahren und müssen geeignete Schritte zum Schutz der Daten unternehmen.
- Genauigkeit: Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten richtig, vollständig und aktuell sind.
- Sicherheitsvorkehrungen: Organisationen müssen personenbezogene Daten durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen schützen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer die Datenschutzrichtlinien der Organisation kennen und einhalten.
- Offenheit: Organisationen müssen ihre Datenschutzrichtlinien und -praktiken offenlegen und Informationen über ihre Richtlinien und Praktiken für Einzelpersonen leicht zugänglich machen.
- Individueller Zugang: Einzelpersonen haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und gegebenenfalls deren Berichtigung zu verlangen.
- Herausforderung der Compliance: Einzelpersonen haben das Recht, die Einhaltung von PIPEDA durch eine Organisation anzufechten und Rechtsmittel einzulegen, wenn ihre Datenschutzrechte verletzt wurden.
Zustimmungsanforderungen gemäß PIPEDA
Um eine gültige Einwilligung gemäß PIPEDA zu erhalten, müssen Organisationen sicherstellen, dass die Einwilligung:
- Informiert: Einzelpersonen müssen darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, warum sie erfasst werden und wie sie verwendet oder weitergegeben werden.
- Sinnvoll: Der Einzelne muss sich über die Folgen seiner Einwilligung oder deren Verweigerung im Klaren sein und in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
- Spezifisch: Die Einwilligung muss sich speziell auf den Zweck beziehen, für den die personenbezogenen Daten erhoben, verwendet oder weitergegeben werden.
- Freiwillig: Einzelpersonen müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen, ohne dass dies negative Folgen hat.
- Implizit oder ausdrücklich: Unter bestimmten Umständen kann die Einwilligung implizit vorliegen, beispielsweise wenn eine Person einer Organisation freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. In anderen Fällen, beispielsweise bei der Erhebung sensibler personenbezogener Daten, ist jedoch eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung der Organisationen, sicherzustellen, dass sie eine gültige Einwilligung gemäß PIPEDA einholen und die eingeholten Einwilligungen entsprechend dokumentieren. Organisationen müssen außerdem darauf vorbereitet sein, auf Anfragen von Einzelpersonen nach Einsichtnahme oder Widerruf ihrer Einwilligung zu reagieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten zu ergreifen.
Die Kosten der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung des kanadischen PIPEDA (Personal Information Protection and Electronic Documents Act) kann zu Strafen und anderen Zwangsmaßnahmen führen. Die Strafen für Verstöße hängen von der Schwere des Verstoßes ab und können Folgendes umfassen:
- Compliance-Vereinbarungen: Der Datenschutzbeauftragte von Kanada kann mit Organisationen, die gegen PIPEDA verstoßen haben, Compliance-Vereinbarungen abschließen, in denen die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind, um sie zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen.
- Freiwillige Compliance-Verpflichtungen: Organisationen können sich freiwillig dazu verpflichten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu beheben.
- Empfehlungen: Der kanadische Datenschutzbeauftragte kann Organisationen Empfehlungen zur Behandlung von Datenschutzproblemen geben, diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
- Prüfungen: Der Datenschutzbeauftragte von Kanada kann bei Organisationen Audits durchführen, um deren Einhaltung von PIPEDA zu beurteilen.
- Verwaltungsgeldbußen (AMPs): Seit dem 1. November 2018 ist der Datenschutzbeauftragte Kanadas befugt, bei Nichteinhaltung bestimmter PIPEDA-Verpflichtungen Geldstrafen in Höhe von bis zu $10.000 zu verhängen.
- Gerichtsbeschlüsse: In einigen Fällen kann der Datenschutzbeauftragte von Kanada gerichtliche Anordnungen beantragen, um die Einhaltung von PIPEDA durchzusetzen.
Es ist zu beachten, dass PIPEDA kein privates Klagerecht vorsieht. Das bedeutet, dass Einzelpersonen Organisationen nicht wegen Nichteinhaltung von PIPEDA verklagen können. Stattdessen können Einzelpersonen Beschwerden beim kanadischen Datenschutzbeauftragten einreichen. Dieser ist befugt, Ermittlungen einzuleiten und gegen Organisationen, die gegen PIPEDA verstoßen, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.
Durchsetzung von PIPEDA
Kanadas PIPEDA wird vom Büro des kanadischen Datenschutzbeauftragten durchgesetzt. Der Datenschutzbeauftragte ist ein unabhängiger Beamter des Parlaments, der für die Überwachung der Einhaltung von PIPEDA und anderen bundesstaatlichen Datenschutzgesetzen verantwortlich ist.
Der Datenschutzbeauftragte verfügt über umfassende Befugnisse zur Durchsetzung des PIPEDA. Er kann unter anderem Beschwerden untersuchen, Audits durchführen und Organisationen Empfehlungen geben. Bei Verstößen einer Organisation gegen PIPEDA kann der Datenschutzbeauftragte Compliance-Vereinbarungen abschließen, Verwaltungsstrafen verhängen oder gerichtliche Anordnungen zur Durchsetzung der Compliance beantragen.
Personen, die glauben, dass ihre Datenschutzrechte im Rahmen von PIPEDA verletzt wurden, können beim kanadischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einreichen. Der Datenschutzbeauftragte untersucht die Beschwerde und kann im Falle eines Verstoßes Zwangsmaßnahmen gegen die Organisation ergreifen.
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BigID ist eine Datenentdeckungsplattform für Datenschutz, Sicherheitund Steuerung Das System nutzt fortschrittliche KI und maschinelles Lernen, um Unternehmen bei der Einhaltung der PIPEDA-Vorschriften zu unterstützen und Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden. Hier sind einige Beispiele, wie BigID helfen kann:
- Entdeckung von Daten: BigID scannt, identifiziert und klassifiziert persönliche Informationen automatisch und präzise über mehrere Datenquellen hinweg– und verschafft Unternehmen eine bessere Sichtbarkeit und ein besseres Verständnis ihrer Unternehmensdaten.
- Verwaltung der Einverständniserklärung: BigID bietet einen ganzheitlichen Ansatz zum Datenschutzmanagement, der es Organisationen ermöglicht, die individuelle Zustimmung zur Erfassung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten zu dokumentieren und so sicherzustellen, dass sie die Zustimmungsanforderungen von PIPEDA erfüllen.
- Anträge auf Zugang zu personenbezogenen Daten: BigID kann Organisationen dabei helfen, auf Anfragen von Einzelpersonen zum Zugriff auf ihre persönlichen Daten oder auf Korrekturanfragen zu reagieren und ihnen so dabei zu helfen, ihren Verpflichtungen gemäß PIPEDA nachzukommen.
- Datenaufbewahrung und -löschung: BigID kann Unternehmen bei der Verwaltung unterstützen Datenaufbewahrung und Löschung Richtlinien, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur so lange wie nötig gespeichert werden, wodurch das Risiko von Strafen wegen Nichteinhaltung von PIPEDA verringert wird.
- Datenschutz: BigID kann Unternehmen dabei helfen, persönliche Daten mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wie DSPM und Zugriffskontrollen zu schützen und so das Risiko von Datenlecks und Strafen bei Nichteinhaltung der PIPEDA-Schutzanforderungen zu verringern.
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