Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt im Mai 2018 in Kraft. Das bedeutet, dass jede Organisation, die in oder mit der EU geschäftlich tätig ist, ab dem Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments sechs Monate Zeit hat, um das strenge neue Datenschutzgesetz einzuhalten.
