Die EU-Datenschutzgesetz (Verordnung 2023/2854) ist eine wegweisende Initiative zur Umgestaltung der europäischen Datenwirtschaft. Obwohl sie bereits Anfang des Jahres – am 11. Januar 2024 – in Kraft getreten ist, werden ihre Bestimmungen ab dem 12. September 2025.
Das Gesetz wird oft als Vorstoß für mehr Datenverfügbarkeit und -portabilität zusammengefasst. Seine tiefere Wirkung liegt jedoch darin, dass es eine kritische Lücke in der heutigen Datenverwaltung von Unternehmen aufdeckt. Was früher Ermessenssache war – ob, wie und wann Daten weitergegeben werden – ist heute eine gesetzliche Verpflichtung. Dieser Wandel bringt neue betriebliche Komplexität, neue Compliance-Risiken und höhere Transparenzanforderungen mit sich.
Dies ist nicht nur eine weitere Vorschrift, die man auf einer Compliance-Liste abhaken kann. Der Data Act verändert grundlegend, wie Unternehmen Daten wahrnehmen, verwalten und nutzen müssen. Die wahre Chance liegt darin, diese Verpflichtung in einen Vorteil zu verwandeln: durch strategisches Management des Datenflusses, Haftungsminderungund die Gewinnung neuer Werte aus einem offenen Datenökosystem.
Wichtige Bestimmungen, die in Kraft treten
- Zugriff und Nutzung von IoT-generierten Daten: Unternehmen müssen Daten in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten bereitstellen.
- Switching und Interoperabilität: Cloud- und SaaS-Anbieter müssen technische und vertragliche Lock-ins beseitigen – Daten müssen innerhalb von 30 Tagen portierbar sein.
- Faire Vertragsbedingungen: B2B-Verträge müssen fair, angemessen und diskriminierungsfrei sein (FRAND).
- Datenzugriff im öffentlichen Sektor: Regierungen können in Notfällen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen Daten anfordern.
- Schutz vor Fremdzugriff: Verhindert den unrechtmäßigen Zugriff ausländischer Personen auf EU-Daten.
- Transparenz der Datenverarbeitung: Organisationen müssen wissen, wie und wo Daten verarbeitet werden, und sicherstellen, dass die Verarbeitung den Anforderungen hinsichtlich Zugriff, Portabilität und Fairness entspricht.
Warum das wichtig ist – Die Uhr tickt
Mit Inkrafttreten des Gesetzes nächste WocheUnternehmen stehen vor unmittelbaren Compliance-Verpflichtungen. Unterlassene Maßnahmen können folgende Risiken mit sich bringen:
- Hohe Strafen bei Nichteinhaltung, insbesondere bei der Datenübertragbarkeit oder bei unlauteren Verarbeitungsbedingungen.
- Betriebsstörungen der Datenverarbeitungsorte, -flüsse und -formate sind unklar.
- Wettbewerbsnachteil für diejenigen, die keine transparenten Praktiken zur Datenverwaltung und -verarbeitung nachweisen können.
Der Wendepunkt ist klar: robuste Governance-Tools sind keine „netten“ Verbesserungen mehr. Sie sind eine wesentliche Infrastruktur für die Navigation in dieser neuen rechtlichen und betrieblichen Landschaft.
Wie BigID Ihre Einhaltung des EU-Datenschutzgesetzes unterstützt
BigID hilft Unternehmen dabei, die Kontrolle über die Daten selbst zu erlangen – Entdeckung, Klassifizierung, Verarbeitung, Portabilität und Governance –, sodass Compliance zu einem Wegbereiter und nicht zu einer Belastung wird.
1. Alle Daten entdecken und klassifizieren
- Automatisch scannen. strukturierte, unstrukturierte, IoT- und SaaS-Daten.
- Ermitteln Sie, welche Datensätze unter die Verpflichtungen des EU-Datenschutzgesetzes fallen (z. B. gerätegenerierte, vom Kunden freigegebene oder gemeinsam erstellte Daten).
2. Datenverarbeitung und -zugriff regeln
- Karte der Orte, an denen Daten verarbeitet werden, von wem und unter welchen Bedingungen.
- Erkennen grenzüberschreitenden Datenströmen die möglicherweise gegen EU-Beschränkungen verstoßen.
- Setzen Sie richtlinienbasierte Leitplanken durch, um eine rechtmäßige und transparente Verarbeitung zu gewährleisten.
3. Portabilität und Interoperabilität sicherstellen
- Erstellen Sie genaue Dateninventare und Herkunftskarten zur Unterstützung 30-tägige Wechselanforderungen.
- Generieren Sie sofort einsatzbereite Datensätze in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten, ohne sensible oder eingeschränkte Daten preiszugeben.
4. Setzen Sie Fair Use und Vertragstransparenz durch
- Richten Sie Verarbeitungsvereinbarungen und B2B-Bedingungen an den FRAND-Anforderungen aus.
- Automatisieren Sie Workflows, um sicherzustellen, dass freigegebene Daten keine sensiblen Elemente (z. B. Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten) enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich autorisiert wurde.
5. Auditfähige Berichterstattung
- Liefern Sie klare Berichte darüber, welche Daten verarbeitet werden, wie auf sie zugegriffen wird und wie sie weitergegeben werden.
- Weisen Sie Aufsichtsbehörden, Partnern und Kunden Ihre Compliance nach – gestützt durch echte Beweise.
Führen Sie mit Zuversicht – handeln Sie mit Dringlichkeit
Das EU-Datengesetz erhöht die Anforderungen: Es macht den Datenaustausch von einer internen Entscheidung zu einem geregelten Mandat. Dieser Wandel macht die Governance komplexer und kritischer. Gleichzeitig eröffnet es aber auch die Möglichkeit, Governance von einer reaktiven Compliance-Übung zu einem strategischen Vorteil zu machen.
Mit BigIDkönnen Unternehmen die Art und Weise, wie sie Daten verwalten, verändern: Sie können Risiken reduzieren, Compliance nachweisen und neue Werte erschließen in einer Zeit, in der sich die Regeln für Daten grundlegend geändert haben.
Organisationen müssen darauf vorbereitet sein:
- Identifizieren Sie alle relevanten Daten, die verarbeitet und weitergegeben werden.
- Sorgen Sie für Portabilität, Transparenz und rechtmäßigen Zugriff über Cloud, IoT und SaaS hinweg.
- Erstellen Sie eine Beweisspur, um die Einhaltung vom ersten Tag an nachzuweisen.
Mit BigID haben Sie die Kontrolle – über Entdeckung, Klassifizierung, Verarbeitung und Portabilität – damit Sie schnell handeln, Risiken minimieren und selbstbewusst führen können.